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Klopapier mit Aufdruck: Koran-Schmähung beschäftigt Justiz

zuletzt aktualisiert: 09.02.2006 - 12:22

Münster (rpo). Das Amtsgericht in Lüdinghausen bei Münster beschäftigt sich mit einem Fall von Koranschmähung. Ein Kaufmann aus der Münstlerland ist angeklagt, weil er Toilettenpapier mit einem Koranstempel bedruckt und zum Verkauf angeboten hatte,

Die Staatsanwaltschaft Münster wirft Manfred van H. vor, durch die Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses den öffentlichen Frieden gestört zu haben. Laut Anklage hatte der Kaufmann im Sommer 2005 Toilettenpapier mit dem Stempelaufdruck "Koran, der Heilige Qur'än" bedruckt und an etwa 15 Moscheen, Fernsehsender und Nachrichtenmagazine versandt.

In einem beigefügten Schreiben bezeichnete er den Koran als "Kochbuch für Terroristen". Die Heilige Schrift des Islam rufe an vielen Stellen zu Gewalttaten auf. Nun solle eine "Gedenkstätte für alle Opfer des islamischen Terrors" errichtet werden, finanziert durch den Verkauf von Klopapierrollen mit Koranaufdruck zum Kaufpreis von vier Euro. Das gleiche Angebot veröffentlichte der Kaufmann laut Anklage auch in mehreren Internetforen.

Telefonische Morddrohungen

Das Angebot führte zu Strafanzeigen und sogar telefonischen Morddrohungen gegen den Kaufmann. Am 10. Juli protestierte sogar der Iran in einer offiziellen Note beim Auswärtigen Amt und bat um sofortige Unterbindung der öffentlichen Beleidigung des Korans.

Die Staatsanwaltschaft sieht im Verhalten des Angeklagten einen Verstoß gegen das Strafrecht. Der Kaufmann überschreite den grundgesetzlich garantierten Freiraum, sich kritisch in Wort und Bild mit anderen Religionen auseinander zu setzen.

Sein Verhalten sprenge den Rahmen einer auf Toleranz und Achtung der personalen Würde ausgerichteten offenen Gesellschaft und drohe unter dem Deckmantel der Meinungs- beziehungsweise Kunstfreiheit das friedliche Zusammenleben zu gefährden, heißt es in der Anklageschrift.

Der Kaufmann selbst räumt nach Angaben der Behörden die Tat ein und beruft sich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung beziehungsweise auf die Kunstfreiheit. Er habe lediglich provozieren wollen, den Verkauf von bestempelten Toilettenpapierrollen habe er wegen des zu hohen Aufwandes zu keiner Zeit beabsichtigt, zitierte die Staatsanwaltschaft den Angeklagten.

Quelle: ap

 
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