Erste Frau an Spitze der Länderkammer: Kraft hält Antrittsrede im Bundesrat
zuletzt aktualisiert: 05.11.2010 - 07:33Berlin (RPO). Für Hannelore Kraft (SPD) ist es ein wichtiger Tag. Erstmals kann sie beweisen, ob sie als Gegengewicht zur Bundesregierung taugt. Als neue Präsidentin des Bundesrates wird die NRW-Ministerpräsidentin heute ihre Antrittsrede in der Länderkammer halten. Und schon jetzt kann man damit rechnen, dass sie nicht zimperlich mit Schwarz-Gelb umgeht.
Schon seit ihrer Wahl als Ministerpräsidentin hatte Kraft deutlich gemacht, dass die Sozialdemokraten im Bundesrat umstrittene Entscheidung der Berliner Koalition blockieren wollen. Zumal Schwarz-Gelb inzwischen seine Mehrheit im Bundesrat verloren hat, seit Rot-Grün in NRW an der Macht ist.
Offiziell gewählt wurde Kraft bereits auf der letzten Sitzung am 15. Oktober. Sie folgt turnusgemäß auf den Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD), der im ablaufenden Jahr den Vorsitz hatte. Mit Kraft steht erstmals eine Frau an der Spitze der Länderkammer.
Der Bundesrat berät am Freitag außerdem über die umstrittenen Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Die SPD-geführten Länder hatten in einem Antrag gefordert, dass der Bundesrat an der Entscheidung über das Energiekonzept beteiligt werden soll.
Erwartet wird jedoch, dass die Länderkammer dem Ansinnen der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin und Brandenburg nicht folgen wird. Das Energiekonzept selbst ist Thema der nächsten Bundesratssitzung am 26. November. Eine Zustimmung des Bundesrats ist jedoch nicht erforderlich.
Ferner befassen sich die Länder am Freitag erneut mit den Wohn- und Heizkosten für Langzeitarbeitslose. Die Bundesregierung will den Anteil des Bundes an den Kosten von 23,6 Prozent im Jahr 2010 auf 25,1 Prozent im nächsten Jahr anheben. Grund dafür ist die gestiegene Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Die Finanzierung für 2010 ist jedoch noch nicht abschließend geklärt.
Die Länder hatten die Vorlage der Regierung im vergangenen Jahr nicht akzeptiert und den Vermittlungsausschuss angerufen, welcher bislang noch keinen Kompromiss zwischen Bund und Ländern finden konnte. Die Länder fordern unter anderem, dass sich die Anpassungsformel künftig nicht mehr an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften orientieren soll, sondern an den tatsächlichen Kosten.
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