78 Familienunternehmen protestieren: Kritik an Erbschaftsteuer wächst
VON MICHAEL BRÖCKER - zuletzt aktualisiert: 08.12.2007Berlin (RP). In einem Brandbrief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) fordern 78 Familienunternehmer Korrekturen bei der geplanten Erbschaftsteuerreform. Die Autoren fürchten, dass die steuerliche Belastung im Erbfall um das „Drei- bis Vierfache“ höher ausfällt.
Die Autorenliste liest sich wie das „Who is Who“ der deutschen Familienunternehmer. Zu den 78 Firmenchefs, die einen „persönlichen“ Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) geschrieben haben, zählen etwa Henkel-Geschäftsführer Ulrich Lehner, Unternehmer Claus Hipp, Einzelhändler Hermann Franzen, Bertelsmann-Vorsitzender Gunter Thielen, SMS-Chef Heinrich Weiss, August Oetker und „Schrauben-König“ Reinhold Würth. In dem Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt, fordern sie von der Bundesregierung Änderungen an der geplanten Erbschaftsteuerreform.
„Insbesondere bei den Steuersätzen, bei der Verhaftungsregel und bei der Lohnsummenregel“ sollten „Korrekturen“ vorgenommen werden, heißt es. Eine Umfrage unter den Familienunternehmen habe ergeben, dass sich durch die Verkehrswerte, die künftig der Erbschaftsteuer zugrundegelegt werden, die Bemessungsgrundlage gegenüber heute im Schnitt um das „Drei- bis Vierfache“ erhöhen. Da die Steuersätze konstant bleiben, sei die geplante Steuererleichterung so für viele Unternehmen „bei weitem geringer“ als angenommen. Der vorgesehene steuermindernde Abschlag bei 15-jähriger Fortführung des Unternehmens (Verhaftungsregel) sei untauglich. „Unternehmen werden angesichts der schnellen Veränderungen auf den globalen Märkten nicht in der Lage sein, die Regel einzuhalten.“
Nach den Eckpunkten, auf die sich eine Arbeitsgruppe der Koalition – geleitet von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) – Anfang November geeinigt hatte, sollen bei der Übergabe eines Unternehmens 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei gestellt werden. Dieses Privileg gilt nur, wenn die Erben den Betrieb mindestens zehn Jahre halten und die Lohnsumme in diesem Zeitraum nicht unter 70 Prozent sinkt. Das Betriebsvermögen darf 15 Jahre nicht verringert werden. „Aus einem Reformvorhaben für ist ein Gesetzentwurf gegen Familienunternehmer geworden“, kritisiert Patrick Adenauer, Präsident des Verbands Familienunternehmer/ASU gegenüber unserer Zeitung. Für viele Unternehmen könnte die Belastung „existenzbedrohend“ sein. „Darauf werden die Unternehmer reagieren, etwa mit Abwanderung“, so Adenauer.
Als Alternativen zum Standort Deutschland stehen inzwischen nicht nur exotische Steueroasen bereit. Die europäischen Nachbarländer Luxemburg, Italien, Schweden, Tschechien, die Schweiz und demnächst auch Österreich haben den Standortwettbewerb verschärft und werben mit Erbschaftsteuersätzen von null. Der Chef des Europaparks Rust, Roland Mack, hat bereits einen Verkauf des größten deutschen Freizeitparks in Erwägung gezogen. „Schraubenkönig“ Reinhold Würth, einer der Vorzeigeunternehmer der Republik, ist den Verlockungen bereits erlegen und hat in Österreich eine Stiftung gegründet, die einen Teil seines Vermögens verwaltet. Andere könnten folgen. Nach Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) müssen jährlich 70 .000 Unternehmen auf die Folge-Generation übergeben werden.
Auf die Kanzlerin können die Unternehmer indes nicht hoffen. Aus Regierungskreisen verlautete gestern, dass Angela Merkel von dem Brief „nicht besonders beeindruckt“ gewesen sei. Es bleibe bei den Vereinbarungen. Das Kabinett werde die Eckpunkte zur Reform nächste Woche „eins zu eins“ beschließen.
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