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Guttenberg gegen das Kanzleramt: Kundus-Gutachten sorgt für Ärger

zuletzt aktualisiert: 11.06.2010 - 14:51

Berlin (RPO). Im Zusammenhang mit der Kundus-Affäre gibt es Unstimmigkeiten zwischen dem Kanzleramt und dem Verteidigungsministerium. Berichten zufolge hat das Kanzleramt ein juristisches Gutachten über das Vorgehen von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) in dem Fall erstellen lassen - jedoch ohne Wissen des Ressortchefs.

Das Kanzleramt gab laut "Bild"-Zeitung das Gutachten am 28. Mai beim Bundesinnen- und beim Bundesjustizministerium in Auftrag. Erst fünf Tage später, am 2. Juni, habe das Verteidigungsministerium davon erfahren. Guttenbergs Sprecher, Steffen Moritz, bestätigte den Bericht am Freitag und sagte, sein Haus sei erst im Nachhinein über das Gutachten in Kenntnis gesetzt worden.

Das Bundesinnenministerium hielt dagegen, Vertreter des Kanzleramts, des Innen-, Justiz- und des Verteidigungsministeriums hätten das Vorhaben am 19. Mai bei einer Ressortbesprechung abgestimmt. Bei dem Treffen sei der mündliche Auftrag für das Gutachten ausgesprochen worden, am 28. Mai sei die schriftliche Bitte gefolgt, sagte ein Sprecher. Am 2. Juni sei das Gutachten schließlich an das Kanzleramt gegangen.

Intrige gegen Guttenberg?

Moritz sagte dagegen, über die Ergebnisse der Ressortbesprechung am 19. Mai gebe es "offensichtlich unterschiedliche Auffassungen".

Der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold hält den Vorgang für eine Intrige gegen Guttenberg. Diese "Durchstechereien" hätten das Ziel, den Minister zu beschädigen, sagte Arnold der Online-Ausgabe der "Mitteldeutschen Zeitung". Die sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Elke Hoff, sagte dem Blatt, sie sei "überrascht und sprachlos, dass da vorher nicht kommuniziert worden ist".

Bei einem Luftschlag am 4. September des vergangenen Jahres waren unter Beteiligung der Bundeswehr nahe der nordafghanischen Stadt Kundus bis zu 142 Menschen getötet worden. Ein Untersuchungsausschuss befasst sich derzeit mit dem Fall. Guttenberg wie auch Ex-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Ex-Verteidigungsstaatssekretär Peter Wichert wurden bereits befragt. Wegen abweichender Aussagen fordert die Opposition nun eine Gegenüberstellung der drei. In dem diskutierten Gutachten geht es um die Frage, ob diese Gegenüberstellung im Untersuchungsausschuss ohne schwerwiegende Folgen abgelehnt werden dürfte.

Quelle: DDP/awei

 
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