Grundsatzurteil erwartet „Das Kükentöten ist ethisch nicht vertretbar“

Berlin · Männliche Küken werden aussortiert und getötet. Ihre Aufzucht lohnt sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht. Am Donnerstag urteilt das Bundesverwaltungsgericht, ob die Küken weiter vergast und geschreddert werden dürfen.

 Jährlich werden mehr als 40 Millionen männliche Küken geschreddert oder vergast.

Jährlich werden mehr als 40 Millionen männliche Küken geschreddert oder vergast.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Vor dem am Donnerstag erwarteten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Töten männlicher Küken haben Verbraucherschutzverbände und die Grünen die Bundesregierung aufgefordert, diese Praxis abzustellen. Jährlich werden mehr als 40 Millionen männliche Küken geschreddert oder vergast, da ihre Aufzucht als nicht wirtschaftlich gilt.

Auch Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) sprach sich klar gegen die viel kritisierte Praxis aus. „Das Kükentöten ist ethisch nicht vertretbar und muss so schnell wie möglich beendet werden. Tiere nach Geburt sofort wieder zu töten, weil sie ein bestimmtes Geschlecht haben, das darf nicht sein“, sagte Klöckner unserer Redaktion. Sie betonte, dass ihr Ministerium mit über acht Millionen Euro verschiedene Verfahren und Initiativen fördere, die das Kükentöten zukünftig überflüssig machten. Einen konkreten Zeitpunkt nannte sie allerdings nicht.

Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer verwies darauf, dass es eine serienreife Technik zur Geschlechtsbestimmung im Ei gebe, die das Schlüpfen und damit auch das Töten männlicher Küken verhindern kann. Die Kosten lägen bei weniger als zwei Cent pro Ei. Unabhängig von dem anstehenden Urteil forderte Krischer, Verbraucherschutzministerin Julia Klöckner müsse „jetzt die entsprechende Verordnung verändern, damit die Brütereien umgehend und verpflichtend in die Technik zur Geschlechtsbestimmung im Ei investieren“.

Das Bundesverwaltungsgericht urteilt am Donnerstag, ob männliche Küken weiterhin getötet werden können. Dem Tierschutzgesetz zufolge ist das Töten von Tieren nur aus „vernünftigem“ Grund erlaubt. Die Vorinstanzen sahen in der Wirtschaftlichkeit eben diesen vernünftigen Grund.

Der Chef der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, Matthias Wolfschmidt, forderte das Tierschutzgesetz auf den Prüfstand zu stellen. „Tierschutz ist Staatsziel – so steht es im Grundgesetz.“ Das massenhafte Töten männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen stehe dazu in einem eklatanten Widerspruch.

Die Zahl der getöteten männlichen Küken kann nur indirekt gezählt werden. Die Statistik erfasst lediglich die geschlüpften weiblichen Küken, die aufgezogen werden. Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass eine ähnliche Anzahl männlicher Küken jährlich schlüpft und getötet wird. Im Jahr 2018 lag die Zahl bei mehr als 42 Millionen, wie aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Höchststand war 2015 mit mehr als 48 Millionen Küken.

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