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Debatte um Patienten-Prämie entbrannt: Lauterbach: "Menschen können zu Tode kommen"

zuletzt aktualisiert: 03.09.2009 - 09:54

Düsseldorf (RPO). Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält die Zahlung von Prämien der Krankenhäuser an Ärzte für die Überweisung von Patienten für gesundheitsgefährdend. "Durch die Praxis solcher Vermittlungsprämien für Patienten können im Einzelfall Menschen zu Tode kommen", sagte Lauterbach.

Karl Lauterbach erwartet Probleme für die bei der insolventen Krankenkasse BKK Versicherten.  Foto: Uwe Miserius
Karl Lauterbach erwartet Probleme für die bei der insolventen Krankenkasse BKK Versicherten. Foto: Uwe Miserius

Beispielhaft nannte Lauterbach Krebspatienten: "Sie müssen in die Klinik verlegt werden, die optimal für die Behandlung ihrer speziellen Krankheit geeignet ist, nicht in das Krankenhaus, das die meisten Bestechungsgelder auf den Tisch legt", erklärte der SPD-Politiker in der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse".

"Wer nicht optimal versorgt wird, geht ein höheres Todesrisiko ein. Da dürfen Patienten nicht vom Arzt versteigert werden, sondern sie müssen nach bestem Wissen und Gewissen an die geeignetste Klinik überwiesen werden."

Die Zahlung von Prämien für Patienten sei "eine Form gesetzeswidriger Bestechung", sagte Lauterbach. Das seien Fälle für die Staatsanwaltschaft. "Wo solche Bestechung nachgewiesen wird, beziehungsweise die Erpressung von Kliniken durch Ärzte, muss die ärztliche Zulassung entzogen werden", forderte der SPD-Politiker. Außerdem müsse der Gesetzgeber eine Anzeigepflicht für diese Fälle durchsetzen. Im Verdachtsfall müsse das Überweisungsverhalten von Ärzten kontrolliert werden.

"Betrug zu Lasten der Versicherten"

Hintergrund der Debatte ist die Entwicklung, dass sich immer mehr niedergelassene Mediziner offenbar dafür entlohnen lassen, ihre Patienten in bestimmte Krankenhäuser einzuweisen. Die Patienten selbst erfahren nichts von diesen Neben-Absprachen. Gesundheitsministerin Schmidt nannte die Zahlung solcher Gelder einen "Betrug zu Lasten der Versicherten". Dies seien Fälle für den Staatsanwalt.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) schätzt, dass in bis zu fünf Prozent aller Fälle zu Unrecht Geld fließt. DKG-Präsident Rudolf Kösters sagt unserer Redaktion: "Es sind vor allem die Ärzte, die im Verbund organisiert an Kliniken herantreten und gemeinsam Forderungen stellen." Die Kliniken prangern an, dass sich Praxis-Ärzte teilweise zusammenschließen und den Krankenhäusern die Bedingungen diktieren wollen, unter denen sie Patienten überhaupt überweisen.

Die Prämien für Überweisungen würden dann in mündlichen Nebenabsprachen oder dem Dickicht der Abrechnungsziffern versteckt. Die Krankenhäuser sind auf die Überweisungen der Niedergelassenen dringend angewiesen: Nur 20 Prozent der Krankenhausbehandlungen sind Notfälle, der Rest kommt per Überweisung durch Praxis-Ärzte in die Klinken.

Ärztekammer zweifelt an Größenordnung

Die Bundesärztekammer bestreitet das Problem mit den Prämien nicht, bezweifelt aber die Größenordnung. "Es gibt nur wenige Versuche, Kliniken zu erpressen", sagte der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, unserer Zeitung. Die Zahl von fünf Prozent der Einweisungen, bei denen zu Unrecht Geld fließt, nannte er "absurd".

Die DKG verweist ihrerseits auf Meldungen von Krankenhäusern aus dem gesamten Bundesgebiet, die sich von niedergelassenen Medizinern erpresst fühlen. In der Kritik stehen Urologen, HNO-Ärzte, Augenärzte, Orthopäden und auch Hausärzte. In Nordrhein-Westfalen sollen Orthopäden aus dem Bergischen Land mit Forderungen an Kliniken herangetreten sein. Die Höhe des bisher entstandenen Schadens konnte die DKG nicht beziffern.

Die Zahlungen von Kliniken an Ärzte für Überweisungen gelten als Wildwuchs der neuen, politisch gewünschten Zusammenarbeit zwischen Praxisärzten und Krankenhäusern. In vielen Fällen übernehmen die Niedergelassenen die Vor- und Nachsorge bei Operationen.

Für den Versicherten soll dies den Nutzen haben, dass Kliniken und Praxen gegenseitig bestimmte Standards garantieren und bei der Heilung der Patienten am gleichen Strang ziehen. Über eine solche Zusammenarbeit können Verträge abgeschlossen werden, die den Praxis-Ärzten Zusatzeinnahmen bescheren.

Krankenhausgesellschaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung wollen in einem gemeinsamen Schreiben an Ärzte und Kliniken die Regeln für solche Verträge deutlich machen. Patienten-Prämien würden von der KBV "klar missbilligt", betonte ein Sprecher.

Quelle: asl/psh

 
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