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Wegen falschem Rechenschaftsbericht: Linke muss knapp 300.000 zahlen

zuletzt aktualisiert: 14.01.2010 - 18:06

Berlin (RPO). Wegen eines falschen Rechenschaftsberichtes muss die Linke knapp 292 000 Euro Strafe an die Bundestagsverwaltung zahlen. Hintergrund ist die Zusammenarbeit der beiden Vorgängerparteien Linkspartei/PDS und WASG bei der rheinland-pfälzischen Landtagswahl im März 2006.

Die Linkspartei steht mit Israelfeindlichen Aussagen in der Kritik.  Foto: ddp
Die Linkspartei steht mit Israelfeindlichen Aussagen in der Kritik. Foto: ddp

Die Linkspartei/PDS war damals nicht selbst zur Wahl angetreten, sondern hatte ihre Kandidaten gemäß einer Kooperationsvereinbarung mit der WASG auf deren Landesliste platziert. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte am Donnerstag den Bescheid.

Im Wahlkampf hatte die Linkspartei/PDS damals Ausgaben der WASG über 146 000 Euro übernommen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sah darin eine Spende, die nicht im Rechenschaftsbericht der WASG für das Jahr 2006 verzeichnet wurde. Er verhängte deshalb die Strafzahlung in doppelter Höhe des beanstandeten Betrages gegen die aus der Fusion der beiden Parteien hervorgegangene Linke. Diese begründete ihren Einspruch gegen den Bescheid damit, dass ihre Vorgängerorganisationen trotz einer gemeinsamen Kandidatenliste einen jeweils eigenständigen Wahlkampf betrieben hätten.

Dem folgte das Berliner Gericht nicht. Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Transparenzgebot wäre es notwendig gewesen, den fraglichen Betrag nicht nur als Ausgabe der Linkspartei/PDS, sondern auch als Spende an die WASG auszuweisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: DDP/awei

 
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