Pegida-Mitbegründer Neuer Strafbefehl gegen Lutz Bachmann

Dresden · Der Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann ist vom Amtsgericht Dresden erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Bachmann soll die Hetzrede, die der deutsch-türkische Autor Akif Pirincci zum einjährigen Pegida-Jubiläum im Oktober 2015 in Dresden hielt, im Internet veröffentlicht haben.

 Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann (Archivbild vom 03.05.2016).

Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann (Archivbild vom 03.05.2016).

Foto: dpa, skh gfh dna

Der Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann ist vom Amtsgericht Dresden erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll unter anderem eine Hassrede im Internet verbreitet haben.

Nach einem Bericht der "Sächsischen Zeitung" vom Dienstag wurde der Anwältin des 45-Jährigen ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zugestellt. Bachmann hatte die Hetzrede, die der deutsch-türkische Autor Akif Pirincci zum einjährigen Pegida-Jubiläum im Oktober 2015 in Dresden hielt, im Internet veröffentlicht.

Pirincci selbst wurde im vergangenen September wegen seiner Hassrede gegen Muslime und Flüchtlinge zu einer Geldstrafe von insgesamt 2700 Euro verurteilt.

Das Amtsgericht Dresden zog Bachmann darüber hinaus für eine Demonstration am Tag der deutschen Einheit vor zwei Jahren zur Verantwortung. Bachmann hatte am 3. Oktober 2016 im Internet dazu aufgerufen, sich in der Dresdner Innenstadt zu versammeln, wo damals die zentrale Einheitsfeier stattfand.

Hunderte Anhänger der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung hatten den damaligen Bundespräsident Joachim Gauck, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und andere Ehrengäste der Festveranstaltungen angepöbelt.

Bereits 2016 war Bachmann wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt worden, weil er auf Facebook Flüchtlinge und Asylbewerber als "Gelumpe", "Viehzeug" und "Dreckspack" beschimpft hatte.

(oko)
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