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Begriffsgut aus Zeit des Nationalsozialismus Maas will Definition von Mord und Totschlag reformieren

Berlin · Bundesjustizminister Heiko Maas will die Paragrafen zu Mord und Totschlag ändern. Bei den Tötungsdelikten im Strafgesetzbuch gebe es einen "gesetzgeberischen Regelungsbedarf", sagte der SPD-Politiker in einem Interview,

Das ist Heiko Maas
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Foto: dpa, Hannibal Hanschke

Ziel sei es, Mord besser zu definieren, so Maas in der "Süddeutschen Zeitung". Die Formulierung stamme aus der Zeit des Nationalsozialismus und orientiere sich am Leitbegriff der "niedrigen Beweggründe". Der Paragraf beschreibe "also nicht, wann eine Tat ein Mord ist", sondern "einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen wie "niedrige Beweggründe" oder "Heimtücke"". Das sei "noch immer die beklemmende Beschreibung eines Mörders, wie ihn sich die Nazis vorgestellt haben", sagte Maas. Viele Laien verstünden unter Mord dagegen eine geplante, genau überlegte Tötung - und unter Totschlag eine Tötung im Affekt.

Maas kündigte die Einsetzung einer Expertengruppe an, um "eine fundierte Grundlage" für eine parlamentarische Diskussion zu schaffen. Dabei sollten "die Mordmerkmale, wie sie seit 1941 im Gesetz stehen", genau überprüft werden. "Ob wir einige streichen, verändern oder ob neue hinzukommen - das möchte ich jetzt zusammen mit den Experten und dem Parlament klären."

Anwaltverein schon länger für Abschaffung

Die Linke begrüßte den Vorstoß. Die Partei sprach sich am Samstag obendrein dafür aus, die Expertenkommission dafür zu nutzen, "weitere Bereinigungen des Strafrechts von NS-Normen vorzunehmen". Dies solle noch in der laufenden Legislaturperiode geschehen.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) plädiert seit längerem für eine Abschaffung des Mord-Paragrafen. Der DAV kritisiert vor allem, dass nach geltendem Recht Mord zwangsläufig mit lebenslanger Haft zu bestrafen ist. Die bisherige Abgrenzung zu Totschlag, auf den lediglich eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft steht, sei nicht schlüssig. Stattdessen fordert der Anwaltverein einen einheitlichen Tötungs-Paragrafen. Wer einen Menschen umbringt, sollte dann zwischen fünf Jahre und lebenslänglich hinter Gitter wandern.

Maas begründete die Reform in der "SZ" auch mit dem sogenannten Haustyrannen-Dilemma. Ein Mann, der seine Frau erschlägt, kommt demnach bisher unter Umständen mit Totschlag davon, also mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe. Die Ehefrau, die jahrzehntelang von ihrem Mann gequält wurde und den Haustyrannen vergiftet, bekomme danach aber automatisch lebenslänglich, da der Einsatz von Gift als heimtückisch gilt und damit immer als Mord geahndet werden muss. Der Minister will auch dieses Dilemma lösen.

(dpa)
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