Pläne des Justizministers Maas will Vergewaltigungsparagraf reformieren und ausweiten

Hamburg · Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) treibt seine Pläne in Bezug auf den Paragrafen 177 Strafgesetzbuch voran: Der sogenannte Vergewaltigungsparagraf soll reformiert und ausgeweitet werden.

Heiko Maas macht sich für eine Erweiterung des Vergewaltigungsparagrafen stark.

Heiko Maas macht sich für eine Erweiterung des Vergewaltigungsparagrafen stark.

Foto: dpa, Hannibal Hanschke

Wie der "Spiegel" berichtet, will Maas bis zum Sommer ein erstes Reformkonzept vorlegen. Nach dem geltenden Paragrafen 177 Strafgesetzbuch setzt eine Vergewaltigung voraus, dass der Täter Gewalt anwendet, dem Opfer droht oder ausnutzt, dass dieses sich in einer schutzlosen Lage befindet. Der Minister hält die Vorschrift für lückenhaft.

Maas' Beamte haben Angaben aus Ministeriumskreisen zufolge, auf die sich der "Spiegel" beruft, vier Fall-Kategorien identifiziert, die künftig auch unter den Vergewaltigungsparagrafen fallen sollen: zum Beispiel Opfer, die aus Angst vor dem Täter keinen Widerstand gegen sexuelle Übergriffe leisten, oder auch Frauen, die Vergewaltigungen in Schockstarre über sich ergehen lassen, weil der Täter sie überrumpelt hat. Auch Fälle, in denen der Vergewaltiger zwar gewalttätig war, aber diesen Zwang nicht gezielt einsetzte, um den Sex zu ermöglichen. Geregelt werden sollen schließlich zudem Fälle, in denen das Opfer nur dachte, es sei in einer schutzlosen Lage, tatsächlich aber Hilfe erreichbar war.

Die Justizminister der Länder hatten sich bereits im vergangenen Herbst für eine Überprüfung der bisherigen Regelungen ausgesprochen. Frauenrechtler begrüßten das Vorhaben und kündigten an, die Ausgestaltung der Reform genau zu beobachten.

(KNA)
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