NRW scheitert mit Initiative Majestäts-Paragraf könnte bleiben

Berlin · Die geplante Abschaffung des Majestätsbeleidigungsparagrafen steht infrage. Am Freitag wurde ein Antrag von NRW und Hamburg zur sofortigen Abschaffung der als veraltet geltenden Strafrechtsnorm überraschend von der Tagesordnung des Bundesrats genommen.

Union und SPD hatten sich im Zuge der Böhmermann-Affäre auf die Abschaffung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 103 geeinigt.

Union und SPD hatten sich im Zuge der Böhmermann-Affäre auf die Abschaffung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 103 geeinigt.

Foto: dpa, jka htf sab

Union und SPD hatten sich im Zuge der Böhmermann-Affäre auf die Abschaffung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 103 geeinigt. Der TV-Satiriker Jan Böhmermann hatte in seiner Sendung ein Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vorgetragen. Erdogan forderte daraufhin eine Bestrafung Böhmermanns gemäß Paragraf 103, der für die Beleidigung von Staatsoberhäuptern höhere Strafen vorsieht, als dies sonst bei Beleidigungen üblich ist.

Die Forderung hätte im April in Deutschland beinahe eine Regierungskrise ausgelöst — die Bundesregierung musste entscheiden, ob sie dem Ansinnen Erdogans folgt und der Justiz die Ermächtigung erteilt, gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten zu ermitteln. Die zuständigen SPD-geführten Ministerien sprachen sich dagegen aus. Am Ende entschied die Kanzlerin, dem Anliegen der Türken stattzugeben.

Zugleich aber verständigte sich die Regierung darauf, den entsprechenden Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Allerdings sind sich die Koalitionspartner nicht einig, wie schnell das geschehen soll. Die Union will den Paragrafen erst 2018 wegfallen lassen. Damit würden sich die Abschaffung und das Böhmermann-Verfahren nicht überschneiden. Die Sozialdemokraten sind hingegen für eine sofortige Abschaffung. In einem Gesetzentwurf des SPD-geführten Bundesjustizministeriums blieb das Datum der Abschaffung offen. "Der Gesetzentwurf hängt in der Ressortabstimmung", hieß es aus Regierungskreisen. Das Kanzleramt stehe auf der Bremse.

SPD-geführte Länder unternahmen daraufhin den Versuch, über den Bundesrat die Sache zu beschleunigen. Nun sind auch sie ausgebremst. Es ist offen, ob sich Union und SPD in dieser Wahlperiode noch einigen können. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums betonte: "Wir halten daran fest, dass das Gesetzgebungsverfahren möglichst zeitnah umgesetzt wird."

(qua)
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