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Gesetzentwurf: Manager sollen Gehälter offenlegen

zuletzt aktualisiert: 11.03.2005 - 16:09

Berlin (rpo). Künftig sollen alle börsennotierten Unternehmen einmal pro Jahr veröffentlichen, wieviel die Vorstandsmitglieder verdienen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Freitag in Berlin vor. Die Ministerin bedauerte, dass die Unternehmen das Angebot der Selbstregulierung nicht angenommen hätten.

Der Gesetzesvorschlag von Zypries sieht vor, dass an der Börse gehandelte Aktiengesellschaften künftig im Anhang zum Jahresabschluss für jedes einzelne Vorstandsmitglied die gesamten Bezüge namentlich angeben. Die Aktionäre sollen den Vorstand allerdings von dieser Informationspflicht befreien können. Während Aktionärsschützer den Vorstoß der Bundesregierung begrüßten, warnte der BDI vor steigenden Gehältern im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegung.

Zypries begründete die Gesetzesvorlage ausdrücklich mit dem mangelnden Erfolg der Selbstverpflichtung der Wirtschaft auf eine Offenlegung der individuellen Vorstandsvergütungen. Die entsprechende Empfehlung im Corporate-Governance-Kodex ist nicht bindend.

Nur mit dem Wissen, wie viel der Vorstand verdiene, könnten Anteilseigner beurteilen, ob der Aufsichtsrat seine Pflicht zur Festsetzung einer angemessenen Vorstandsvergütung erfüllt habe, betonte die Ministerin. Zypries verwies auf ähnliche Regelungen im Ausland. In den USA, Kanada, aber auch in Großbritannien, Frankreich und weiteren europäischen Ländern sei die individuelle Offenlegung bereits vorgeschrieben, erklärte die Chefin des Justizressorts. Deutschland folge damit einer internationalen Entwicklung.

Option für Aktionäre

Nach geltendem Handelsgesetzbuch mussten Unternehmen bislang allein die Bezüge des Vorstands in einem Posten zusammengefasst ausweisen. Laut Gesetzesvorschlag sollen börsennotierte Aktiengesellschaften künftig im Jahresabschluss nicht nur für jedes einzelne Vorstandsmitglied gesondert die gesamten Bezüge angeben, sondern auch nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie nach Bestandteilen mit langfristiger Anreizwirkung wie beispielsweise Aktienoptionen unterscheiden. Bei früheren Vorstandsmitgliedern sollen nur Abfindungen angegeben werden, nicht aber Renten oder Pensionen.

Mit dem Gesetz sollen die Aktionären allerdings auch die Möglichkeit erhalten, den Vorstand von der Offenlegung zu befreien. Dazu muss auf der Hauptversammlung ein entsprechender Beschluss mit einer qualifizierten Mehrheit von Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden. Der Beschluss gilt für höchstens fünf Jahre.

DSW begrüßt Eingreifen

"Die Bundesregierung schwächt den Corporate Governance Kodex", kritisierte der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thumann. Das Prinzip der freiwilligen Unternehmensentscheidung im Kodex dürfe nicht ohne überzeugenden Grund aufgegeben werden. Es drohe ein Anstieg der Managergehälter, da die Konkurrenz bei einer Offenlegung stärker vergleiche.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hingegen begrüßte das Eingreifen der Regierung: Für die Entscheidung, ob die Bezahlung der Führungsriege der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens angemessen ist, sei diese Information unerlässlich, erklärte DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Zudem sei die Akzeptanz der Corporate-Governance-Empfehlung bis zuletzt zu gering gewesen. Für Kritik aus den Reihen der Manager zeigte er kein Verständnis. "Wer mit der geforderten Transparenz ein Problem hat, für den gibt es noch genug andere Betätigungsfelder."


 
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