Neues Mutterschutz-Gesetz Schwesig will Mutterschutz für Schülerinnen und Studentinnen

Passau · Der gesetzliche Mutterschutz soll in Zukunft auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten.

Manuela Schwesig – SPD-Frau und Ministerpräsidentin von MV
15 Bilder

Das ist Manuela Schwesig

15 Bilder
Foto: dpa/Jens Büttner

Dabei können sie jedoch selbst entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen oder nicht, wie die "Passauer Neue Presse" berichtet. Dies sei der Zeitung aus Koalitionskreisen bestätigt worden.

Geplant sei eine sogenannte Op-out-Regelung, nach der die Betroffenen etwa für Klausuren, Prüfungen, Hausarbeiten oder Pflichtveranstaltungen Ausnahmen beantragen könnten. Die Pläne von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sollen am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Zuvor hatte es der Zeitung zufolge Widerstand von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) gegeben. Der nun gefundene Kompromiss sei eine gute Lösung für alle betroffenen Schülerinnen und Studentinnen, zitiert das Blatt Koalitionskreise. Bereits am Wochenende hatte Schwesig angekündigt, dass das neue Mutterschutz-Gesetz noch im Mai vom Kabinett beschlossen werden soll.
Die Ministerin war im März zum zweiten Mal Mutter geworden.

Der gesetzliche Mutterschutz gilt in Deutschland in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung sowie acht Wochen danach. Er soll Mutter und Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz sowie vor finanziellen Einbußen und dem Verlust des Jobs schützen.

(felt/KNA)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort