30.000 Bürger machen mit: Massenklage gegen Telefonüberwachung
zuletzt aktualisiert: 31.12.2007 - 12:10Karlsruhe (RPO). Es ist die vermutlich größte Massenklage in Deutschland: Rund 30.000 Bürger wollen vor dem Verfassungsgericht gegen die sogenannte Vorratsdatenspeicherung klagen. Die Beschwerde ist heute in Karlsruhe eingereicht worden.
Die Beschwerde richtet sich gegen die sechsmonatige Speicherung aller Telekommunikations-Verbindungsdaten. Wie die Initiatoren mitteilten, haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Antrag sei allerdings zunächst von acht sogenannten Erstbeschwerdeführern eingereicht worden, darunter ein Rechtsprofessor, ein Publizist und ein Strafverteidiger.
Nachdem das von der großen Koalition beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesgesetzblatt verkündet worden sei, habe der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik die Beschwerde eingereicht, hieß es. In der über 150-seitigen Beschwerdeschrift werde auch beantragt, die Datensammlung wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.
Zur Begründung hieß es, das Gesetz stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürgern ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen. "Sensible Kontakte" könnten nur noch durch persönliche Treffen abgewickelt werden oder müssten insgesamt unterbleiben, hieß es. Mit der unbefangenen Kommunikation gehe "die unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens" verloren.
Dem neuen Gesetz zufolge werden Telekommunikationsdienstleister ab 2008 dazu verpflichtet, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Festgehalten werden Rufnummer, Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit sowie bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Anfang November vom Bundestag beschlossene Gesetz Ende Dezember unterzeichnet.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung als Initiator der Verfassungsbeschwerde ist nach eigenen Angaben ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, der sich für eine freie und offene Gesellschaft einsetzt.
Daten von Telefon- und Internetverbindungen sollen nach dem Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. "Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dem Nachrichtenmagazin "Focus".
"Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit", sagte Zypries. Die Musikindustrie hatte verlangt, Daten auch für Schadenersatzansprüche gegen Raubkopierer nutzen zu können. Zypries wies diese Forderungen zurück. "Es gibt hier eine klare Zweckbindung", sagte die SPD-Politikerin dem Magazin.
Zypries verteidigte zugleich weitere Datensammlungen und Überwachungsmethoden wie Videoaufzeichnungen. "Alle diese Daten darf der Staat nur erheben, speichern und nutzen, wenn er dafür eine spezielle Rechtsgrundlage hat. Wenn ein Staatsanwalt einen Mord aufklären muss, kann er natürlich nachforschen, wen ein Beschuldigter mit seinem Handy angerufen hat", sagte sie dem "Focus". Dafür sei jedoch erstens der Verdacht auf eine schwere Straftat und zweitens ein richterlicher Beschluss nötig.
Die Behörden müssten sich aber auch neuen technischen Möglichkeiten anpassen dürfen, sagte Zypries. "Wir müssen Lösungen finden, wie damit umzugehen ist, dass Kriminelle Verschlüsselungstechniken bei der Internetkommunikation nutzen. Die Polizei muss auf Augenhöhe bleiben - allerdings immer in engem, rechtsstaatlichen Rahmen."
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