Steuer Mehr Selbstanzeigen als je zuvor

Berlin · Vor Inkrafttreten der schärferen Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuervergehen ist die Zahl der Selbstanzeigen auf ein Rekordhoch geschnellt. Über 30.000 Steuersünder haben sich bislang bei den Finanzämtern gemeldet.

Wie geht das mit der Selbstanzeige?
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In diesem Jahr hätten sich bislang 31.927 Steuersünder selbst angezeigt, berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf eine Umfrage bei den 16 Länderfinanzministerien. Damit sei schon jetzt jetzt deutlich das bisherige Rekordergebnis von 2013 übertroffen worden, als es im gesamten Jahr rund 24.000 Selbstanzeigen gab. Die schärferen Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuervergehen sollen zum Jahreswechsel in Kraft treten.

"Wir haben einen neuen Rekord bei der Zahl der Selbstanzeigen", sagte Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) dem Blatt. Außer Hessen melden der "WamS" zufolge alle Bundesländer schon vor Ablauf des Jahres neue Rekordzahlen. Die meisten Anzeigen habe es mit 7214 in Baden-Württemberg gegeben. Dahinter folge Nordrhein-Westfalen mit 6300 Anzeigen, Bayern komme mit 4600 auf Platz drei. Die wenigsten Selbstanzeigen gab es in Mecklenburg-Vorpommern mit 24. Einige Länder erlebten einen regelrechten Ansturm von Steuersündern, so verdreifachten sich in Schleswig-Holstein die Selbstanzeigen gegenüber dem Vorjahr.

Die neuen Regeln zur Selbstanzeige treten am 1. Januar 2015 in Kraft. "Wir gehen deshalb davon aus, dass bis Jahresende noch viele Selbstanzeigen eingehen werden", sagte Söder. Das neue Gesetz sieht vor, die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 Euro auf 25.000 Euro abzusenken. Der ansonsten fällige Aufschlag richtet sich dann nach dem Umfang der hinterzogenen Steuern.

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Der Aufschlag soll künftig zehn Prozent der hinterzogenen Steuer betragen, wenn deren Gesamtbetrag 100.000 Euro nicht übersteigt. Bis zu einer Million Euro Hinterziehungsbetrag wird ein Aufschlag von 15 Prozent fällig, bei noch höheren Summen von 20 Prozent. Zudem muss sich die Korrektur falscher Angaben zu steuerlich relevanten Einkünften statt auf fünf auf die zurückliegenden zehn Jahre erstrecken.

(AFP)
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