Neun Länder für Ende des Kooperationsverbots Bund soll mehr für Schulen zahlen

Berlin · Neun Länder wollen die Bildungsprobleme mit einer Verfassungsreform in den Griff bekommen. Der Bund soll dauerhaft in Schulen und Kitas investieren dürfen. Gegner fürchten einen Zentralstaat.

 Eine Lehrerin an einer Schule.

Eine Lehrerin an einer Schule.

Foto: dpa, bra kno fhu sja

Bei der dringenden Sanierung von Schulen wollen die Länder den Bund nun dauerhaft ins Boot holen. Der darf derzeit nur eingeschränkt in Schulen und Kitas investieren. Neun Bundesländer wollen das Kooperationsverbot abschaffen, das solche Hilfen grundsätzlich verbietet. Das ergab eine Abfrage unserer Redaktion in den Ländern.

Eine entsprechende Grundgesetzänderung haben Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen im Bundesrat auf den Weg gebracht. Die Länderkammer soll sich am 3. November mit dem Antrag befassen. Auch Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt wollen ihn unterstützen — letzteres Land unter Vorbehalt einer ausstehenden Kabinettssitzung. Darüber hinaus wollen auch die Kultusminister aus Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland das Verbot kippen.

Länder: Landeshaushalte können Geld nicht allein aufbringen

Bei der Modernisierung von Schulen hinken die Städte und Gemeinden laut einer Studie der Staatsbank KfW von 2016 mit rund 34 Milliarden Euro hinterher. Die Landeshaushalte allein könnten die Summen nicht aufbringen, sagen die Länder. Der Bund müsse einspringen. "Für beste Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung unter Beteiligung der Kommunen und der Länder sowie des Bundes notwendig", sagte Nordrhein-Westfalens Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). Dafür gelte es, "alle gesetzlichen Hürden" zu beseitigen.

In Zukunft wollen die Landesregierungen leichter, schneller und vor allem verlässlicher an Finanzspritzen vom Bund kommen. Mit dem Geld wollen sie Lehrer einstellen, Gebäude sanieren, Ganztagsschulen ausbauen sowie Computer kaufen. Sie möchten Sozialarbeiter bezahlen, die sich um Inklusions- und Flüchtlingskinder kümmern können.

Ihre Zuständigkeit in politischen Fragen wollen die Länder aber nicht aufgeben. Lehrpläne, Stundentafeln und Schulformen sollen auch weiterhin Ländersache bleiben. "Bei der konkreten Ausgestaltung ist zu berücksichtigen, dass es natürlich bei der föderalen Ordnung und damit bei der fachlichen Verantwortung der Länder für die Bildungspolitik bleibt", sagte die Mainzer Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).

Sachsen warnt vor Schnellschüssen

Genau das fürchten die Gegner aber: zu viel Einfluss vom Bund. Auch Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) warnte davor: "Wer nach dem Bund als Zahlmeister originärer Länderaufgaben ruft, macht sich selber klein. Inhaltliche und finanzielle Verantwortung gehören zusammen."

Kritiker argumentieren, der Bund könne auch heute schon die Länder bei Schulbau und Sanierung unterstützen. Eine "Kooperation in Sachfragen wie Berufsorientierung, Sprachförderung sowie Infrastruktur" sei bereits möglich, betonte Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU). Denn erst im Sommer dieses Jahres hatte der Bundestag durch die Einfügung des neuen Artikels 104c im Grundgesetz das Verbot gelockert. Dazu wurde ein Bundesprogramm von 3,5 Milliarden Euro aufgelegt. Nun sagen die einen, das reiche doch schon - auch Hessen und Baden-Württemberg gehören dazu. Sachsen warnt indessen vor Schnellschüssen. Die übrigen finden, das Verbot müsse weg.

Doch der Weg bis zur Abschaffung bleibt steinig: Für eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat müssten auch Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland sorgen. Zuvor müsste auch der Bundestag das Kooperationsverbot aus der Verfassung streichen.

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