Wohnen Mieten steigen trotz Preisbremse

Berlin · Nach einer neuen IW-Studie nahmen die Wohnungsmieten in vielen Großstädten nach dem Start der Mietpreisbremse Mitte 2015 sogar stärker zu als vorher. Dies dürfe aber nicht zur Verschärfung des wirkungslosen Instruments führen.

 Grundlage der IW-Studie sind die Inserate auf der Internetplattform Immobilenscout24.

Grundlage der IW-Studie sind die Inserate auf der Internetplattform Immobilenscout24.

Foto: dpa

Die Wohnungsmieten in deutschen Großstädten sind nach der Einführung der Mietpreisbremse Mitte 2015 in der Regel schneller gestiegen als zuvor. Das geht aus einer unveröffentlichten Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Am Beispiel Berlins weist das IW nach, dass der Anteil der in Inseraten zur Neuvermietung angebotenen Wohnungen, deren Miete um mindestens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag, im Jahr 2016 nach Einführung der Mietpreisbremse durchschnittlich 62,3 Prozent betrug. Dieser Anteil war damit um einen Prozentpunkt höher als vor dem Start der Mietpreisbremse im Jahr 2014. Sie habe sich aber nicht nur in Berlin als weitgehend wirkungslos erwiesen, so das IW in seiner Studie.

Eine sehr hohe Nachfrage und ein zu geringes Wohnungsangebot haben die Mietpreise in vielen Großstädten stark anziehen lassen. Allein in der Hauptstadt nahmen die Preise zwischen 2005 und 2015 um durchschnittlich 40 Prozent zu.

Der Gesetzgeber reagierte mit der Mietpreisbremse, die Mitte 2015 in mehr als 300 Städten und Gemeinden eingeführt wurde. Bei Neu- oder Weitervermietungen sollen demnach die Mieten nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von der Regel sind Neubauten sowie umfangreiche Modernisierungen. Zudem muss der Vermieter seine Mietforderung auch nicht wieder reduzieren, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete für seine Wohnung bereits vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse um zehn Prozent überschritten worden war.

Grundlage der IW-Untersuchung sind sämtliche Wohnungsinserate auf der Online-Plattform Immobilienscout24 im Zeitraum 2014 bis 2016. Anhand dieser Daten können die IW-Forscher Aussagen darüber treffen, wie sich die Mieten vor und nach dem Start der Mietpreisbremse am 1. Juli 2015 entwickelt haben.

Vor allem in den einfachen und preiswerteren Berliner Wohnlagen kann das Institut einen deutlichen Preisanstieg nach Einführung des Instruments nachweisen: Betrug der Anteil der Wohnungen mit Mieten, die zehn Prozent über der Vergleichsmiete lagen, im Jahr 2014 noch gut 40 Prozent, war er im zweiten Halbjahr 2016 bereits auf 70,5 Prozent gestiegen. Auch in den guten Berliner Wohnlagen sei "die Preisüberschreitung eher die Regel als die Ausnahme", so das Institut. Hier erhöhte sich der Anteil der für die Mietpreisbremse relevanten Wohnungen von gut 70 Prozent 2014 auf 75,4 Prozent im zweiten Halbjahr 2016. Rund drei Viertel aller Neuvermietungen in Berlin liegen demnach um mindestens zehn Prozent über der Vergleichsmiete.

Viele Mieter scheuen rechtliche Auseinandersetzungen

"Viele Mieter unterschreiben einen Mietvertrag in dem Wissen, dass er vermutlich nicht rechtskonform ist. Sie scheuen aber die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Vermieter, weil sie auf die Wohnung angewiesen sind", erklärte Studienautor Philipp Deschemeier. "Unsere Untersuchung zeigt, dass die Mietpreisbremse in Berlin völlig wirkungslos ist." Das gelte aber auch für Städte wie Köln und Düsseldorf.

Die Wirkungslosigkeit des Instruments dürfe aber nicht dazu führen, dass es nun verschärft werde. "Vermieter hätten infolge eines faktischen Mietstopps keine Anreize mehr, ihre Immobilien zu vermieten", heißt es in der Studie. Statt dessen würden sich viele entscheiden, ihre Immobilie zu verkaufen und so dem Mietwohnungsmarkt zu entziehen. "Wenn es zu einer Verschärfung der Mietpreisbremse kommen sollte, würden davon besonders Gutverdienende profitieren", so Deschemeier. Denn in guten Wohnlagen, die von Besserverdienenden bevorzugt würden, nehme die Differenz zwischen erzielten Mieten und ortsüblichen Vergleichsmieten überproportional zu.

(mar)
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