Bundestag verabschiedet Gesetz Milliarden-Zuschuss für Sozialkassen

Berlin (RPO). Zur Stabilisierung der Lohnnebenkosten erhalten Kranken- und Arbeitslosenversicherung in diesem Jahr aus dem Bundeshaushalt einen Zuschuss von etwa 17 Milliarden Euro. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition.

Welche Kassen 2010 keine Zusatzbeiträge erheben
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Redner von Union und FDP rechtfertigten den Zuschuss damit, dass Beitragserhöhungen vermieden und somit Arbeitsplätze gesichert würden. Es gehe darum, die Menschen mit den Folgen der Krise nicht alleine zu lassen, sagte etwa Unions-Haushälter Norbert Barthle (CDU). Die Krise reiße Lücken in die sozialen Sicherungssysteme, daher sei ein "Schutzschirm" nötig. Barthle räumte ein, es sei "unbestritten", dass die Hilfen die öffentlichen Haushalte belasteten. In der aktuellen Situation führe aber kein Weg an der Aufnahme neuer Schulden vorbei. Die Opposition sprach von Flickschusterei.

Die Regelung sieht vor, dass der von der Bundesagentur für Arbeit erwartete Fehlbetrag von 12,8 Milliarden Euro mit einem Zuschuss statt mit einem Darlehen gedeckt wird. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten 3,9 Milliarden Euro, obwohl sie mit einem Finanzloch von etwa acht Milliarden Euro rechnen. Zusätzlich zum Bundeszuschuss wollen viele Kassen daher erstmals einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern kassieren.

Mit dem Gesetz wird auch das Schonvermögen für Hartz-IV-Bezieher verdreifacht. Von ihrem Ersparten werden künftig 750 statt 250 Euro pro Lebensjahr beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet.

(RTR/ddp/das)
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