Daten der Bundesagentur für Arbeit Mindestlohn hilft Aufstockern nicht

Berlin · Die Einführung des Mindestlohns hat die Zahl der Aufstocker nicht deutlich verringern können. Weiterhin benötigen 1,23 Millionen Arbeitnehmer ergänzende Sozialhilfe. Dies geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor, die unserer Redaktion vorliegen.

Im März 2014 bezogen knapp 1,29 Millionen Arbeitnehmer ergänzende Sozialhilfe in Form von Hartz-IV-Leistungen. Im März dieses Jahres waren es 1,23 Millionen. "Ein maßgeblicher Einfluss des Mindestlohns ist aus diesen Zahlen nicht zu erkennen", sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.

Der Mindestlohn gilt seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland. Er liegt bei 8,50 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das etwa einem Monatsgehalt von 1473 Euro. Das heißt, der Mindestlohn kann nur Alleinstehende in Vollzeit aus Hartz IV herausholen. Müssen auch noch ein Partner oder Kinder mitversorgt werden, dann sind weiter Hartz-IV-Leistungen notwendig, um das Existenzminimum zu sichern.

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Die geringfügige Auswirkung des Mindestlohns auf die Aufstocker lässt sich auch im Vergleich der Monate Januar und Februar 2014 mit 2015 nachweisen. So lag die Zahl der Aufstocker im Januar 2014 bei 1,29 Millionen und im Januar 2015 bei 1,24 Millionen.

Den Mindestlohn hatte die SPD in der großen Koalition durchgesetzt. Auch die Union war grundsätzlich dafür, forderte aber mehr Ausnahmen und weniger bürokratische Regelungen. Obwohl das Gesetz bereits gilt, streiten Union und SPD über die Ausführungsbestimmungen. Gestritten wird immer noch über die Dokumentationspflichten zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten, über den Umgang mit Praktikanten und Ehrenamtlern und über die Haftungsfrage, wenn Subunternehmer die Mindestlohnregeln nicht einhalten.

(qua)
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