Debatte um Ausnahmen beim Mindestlohn Verdi-Chef Bsirske wirft SPD "grobe Wählertäuschung" vor

Berlin · Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat an den Ausnahmeregelungen zum Mindestlohn von 8,50 Euro scharfe Kritik geübt. Derweil fordert der Vorsitzende der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft, Dieter Dewes, mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um künftig den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn kontrollieren zu können

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Foto: dpa, mkx lof

Verdi-Chef Frank Bsirske sagte der "Bild am Sonntag", die Zahl der Betroffenen hinsichtlich der Ausnahmeregelungen liege bei "mindestens drei Millionen Menschen". Die nun vorgesehenen Neuregelungen hätten "mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nichts mehr zu tun".

Insbesondere der SPD warf Bsirske "grobe Wählertäuschung" vor. Die Sozialdemokraten hätten ihre Parteimitglieder über den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn abstimmen lassen. Nun liefere die Bundesregierung Langzeitarbeitslose, Saisonkräfte, Erntehelfer, Zeitungszusteller und Praktikanten "weiterhin der Willkür von Hungerlöhnen aus".

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte bereits am Freitag die von der Koalition verabredeten zusätzlichen Ausnahmen beim Mindestlohn als "schweren Fehler" bezeichnet. Medienberichten zufolge soll bei Saisonarbeitern der Arbeitgeber Kosten für Unterkunft und Verpflegung auf den Mindestlohn anrechnen können.

Zudem soll die Grenze für eine sozialabgabenfreie Beschäftigung von 50 auf 70 Tage angehoben werden. Das Gesetz zur Tarifautonomie, das den gesetzlichen Mindestlohn enthält, soll am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden und ab 2015 gelten. Am Montag soll es nochmals eine Expertenanhörung geben.

Gewerkschaft: 2500 neue Kontrolleure nötig

Derweil fordert der Vorsitzende der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. "Nach meinen Berechnungen benötigen wir für die Überwachung und Kontrolle des Mindestlohns zwischen 2000 und 2500 neue Stellen", sagte Dewes dem "Tagesspiegel am Sonntag".

Es sei "höchste Zeit, jetzt mit dem Ausbilden des Personals zu beginnen." Andernfalls könne er nicht versprechen, dass die Kontrolle funktioniere, wenn der flächendeckende Mindestlohn Anfang 2017 endgültig greife. Dewes ist einer der Sachverständigen bei der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit zum Mindestlohn-Gesetz am Montag.

Bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns rechnet die Zollgewerkschaft mit einem "erheblichen Anstieg" der Scheinselbständigkeit. Gerade bei kleinen Unternehmen sei zu befürchten, dass Beschäftigte entlassen und als Scheinselbständige mit Werkverträgen wieder beschäftigt würden. Diesem absehbaren Missbrauch solle der Gesetzgeber rechtzeitig entgegen wirken — und nicht erst mit einer Evaluation im Jahr 2020, heißt es in der Stellungnahme für den Ausschuss.

(AFP)
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