Verjährungsfristen sollen verlängert werden Ministerin: Mehr Rechte für Missbrauchsopfer

Passau (RPO). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Rechte von Missbrauchsopfern stärken. Weil Betroffene oft lange bräuchten, bis sie die Täter anzeigten, sollen sie künftig Ansprüche 30 Jahre lang geltend machen können, fordert die Ministerin.

Wie entdeckt man, ob ein Kind missbraucht wird?
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Foto: AP

"Betroffene sollen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der vorsätzlichen Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmung künftig nicht mehr wie bislang nur drei, sondern 30 Jahre lang geltend machen können", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der "Passauer Neuen Presse".

Opfer sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend würden häufig lange brauchen, bis sie die Tat anzeigen oder Ansprüche gegenüber dem Täter oder mitverantwortlichen Dritten geltend machen könnten. In der Vergangenheit seien deshalb allzu viele Ansprüche Betroffener leider verjährt. Ihr Ministerium habe ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs erarbeitet, das jetzt als Referentenentwurf vorliege.

Am Mittwoch tagt zum dritten Mal der Runde Tisch der Bundesregierung gegen sexuellen Kindesmissbrauch. Der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium enthalte konkrete Regelungen zum Schutz von minderjährigen Opfern sexualisierter Gewalt im Ermittlungs- und Strafverfahren, mit denen Mehrfachvernehmungen der Betroffenen vermieden werden könnten - unter anderem durch die Erleichterung und den Ausbau von Videovernehmungen.

"Stärken wollen wir auch den juristischen Beistand auf Staatskosten: Wer als Minderjähriger einem Sexualtäter zum Opfer gefallen ist, soll künftig auch dann einen Anwalt bezahlt bekommen können, wenn der Übergriff erst Jahre später ans Tageslicht kommt und der Betroffene inzwischen volljährig ist", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Außerdem solle das Anrecht des Opfers auf richterliches Gehör gestärkt und die Qualifikationsanforderung an Jugendrichter und -staatsanwälte verbindlicher gefasst werden. Geplant sei außerdem, dass Betroffene auf Wunsch besser informiert würden, "wenn Täter aus der Haft entlassen werden oder Vollzugslockerungen bekommen".

(apd/jre)
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