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mueller-piepenkötter gefangenenausbruch aachen panorama ddp
  Foto: ddp, ddp

Nach Ausbrüchen aus JVA Aachen: Ministerin soll sich noch einmal erklären

zuletzt aktualisiert: 14.12.2009 - 17:35

Düsseldorf (RPO). Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) soll die Umstände des Ausbruchs von zwei Schwerverbrechern aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Aachen erneut im Landtag erklären. Am Mittwoch ab 10 Uhr debattiert das Parlament auf Antrag von SPD und Grünen in einer Aktuellen Stunde über den Fall, wie der Landtag mitteilte.

Die Opposition sieht durch eine Reihe von Pannen in der NRW-Justiz einen "tiefen Vertrauensverlust". Am Wochenende waren neue Details über den Gefängnisbeamten bekanntgeworden, der den Männern zur Flucht verholfen haben soll.

Wie "Der Spiegel" berichtete, soll der Gefängnisbeamte wenige Tage vor dem Ausbruch der beiden Gefangenen Peter Paul Michalski und Michael Heckhoff am 26. November in einer anderen Angelegenheit von einem Mobilen Einsatzkommando (MEK) der Polizei observiert worden sein.

Laut "Spiegel" war der Grund für die Observierung des Gefängnisbeamten die Aussage einer Frau aus Aachen, der Beamte in der JVA Aachen betätige sich als "Schlepper". Als solche gelten den Angaben zufolge Beamte, die Gefängnisinsassen Gegenstände wie Handys oder Rauschgift in die Zellen schmuggeln.

Bereits Anfang Dezember hatte Müller-Piepenkötter im Rechtsausschuss des Landtags Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Ausbruch zurückgewiesen. Die Gefängnisse in NRW seien "nie so sicher wie heute gewesen", sagte die Justizministerin. Zuvor waren die beiden Schwerverbrecher nacheinander auf der Flucht gefasst worden.

In einem am Montag veröffentlichten Schreiben Müller-Piepenkötters an die Grünen-Innenexpertin Monika Düker bestätigte die Regierung erstmals öffentlich ein "aktuell laufendes, umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz".

Wegen dieser laufenden Drogenermittlungen wurde der verdächtige Beamte offenbar auch nicht abgezogen oder versetzt, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden.

Quelle: DDP/csi

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