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Ilse Aigner
  Foto: dapd, APN
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Datenschutz in Netz: Ministerin: Verfallsdatum für private Internetdaten

VON J. BORNEWASSER UND M. BRÖCKER - zuletzt aktualisiert: 07.12.2010 - 07:46

(RP). Vor dem heutigen Gipfeltreffen der Internet-Branche hat Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) ein Verfallsdatum für private Daten im Internet gefordert. "Es gibt ein Recht auf Vergessen, auch im Internet", sagte Aigner unserer Redaktion.

Ihr Ministerium werde daher Technologien gezielt fördern, "mit denen Eingaben im Internet mit einem Verfallsdatum versehen werden können". Es gebe hoffnungsvolle Ansätze, um Verbrauchern das Zurückholen und Löschen ihrer Daten deutlich zu erleichtern, sagte die CSU-Politikerin.

Die öffentliche Debatte über den virtuellen Kartendienst Google Streetview habe gezeigt: "Die Menschen wollen selbst entscheiden, welche ihrer Daten veröffentlicht werden sollen und welche nicht."

Verbraucherschützer fordern von der Bundesregierung ein gesetzliches Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung privater Daten. "Es bleibt völlig im Unklaren, wer Daten zusammenführen darf und welche Regeln gelten. Selbstverpflichtungen der Industrie reichen nicht aus", sagte Gerd Billen, Vorstand des Bundesverband Verbraucherzentralen.

An dem IT-Gipfel in Dresden nehmen heute auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) teil. Das Treffen dürfe sich aber nicht nur mit den Chancen der Industrie beschäftigen, sondern auch mit Verbraucherschutzthemen, fordert Billen.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte vergangene Woche ein Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem er die Verbreiterung von persönlichen Daten im Internet eindämmen will. Eine "gezielte Verbreitung von Persönlichkeitsprofilen" solle nur erlaubt werden, wenn die Betroffenen zustimmen.

Die Regierung setzt auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie. Die Branche hat bereits einen Datenschutz-Kodex beschlossen. Dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar geht dies nicht weit genug. Das Gesetz setze zu spät an. Schaar forderte ein Vorab-Widerspruchsrecht bei der Veröffentlichung von Persönlichkeitsprofilen, etwa besonderen Kaufinteressen. "Wenn die Daten erst einmal im Netz sind, ist es schwer, sie wieder rauszukriegen."


 
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