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Ex-RAF-Terroristin aus der Haft entlassen: Mohnhaupt: Für Mord kann man sich nicht entschuldigen

zuletzt aktualisiert: 26.03.2007 - 18:44

Stuttgart (RPO). Die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt will ihr Leben nach der Freilassung in Baden-Württemberg beginnen. Ihr genauer Wohnort wird geheimgehalten. Für die nächsten fünf Jahre wird die 57-Jährige unter ständiger Kontrolle stehen: Sie muss ihren Bewährungshelfer über jeden Schritt informieren und hat die Pflicht, sich regelmäßig zu melden. Eine Entschuldigung bei den Angehörigen der Opfer plant sie nicht. Für Mord könne man sich nicht entschuldigen.

Mohnhaupt selbst will nicht die Öffentlichkeit suchen, wie der Leiter der JVA-Aichach, Wolfgang Deuschl, der Nachrichtenagentur AP sagte: "Frau Mohnhaupt hatte am meisten Bedenken vor der Presse. Sie hat auch nicht vor, sich zu vermarkten."

Nach den Worten ihres Anwaltes will Mohnhaupt nicht in TV-Talkshows auftreten. Ihr ehemaliger Gefängnisseelsorger, Siegfried Fleiner, rief in der Berliner "tageszeitung" dazu auf, der Ex-Terroristin eine Chance zum Neuanfang zu geben und sie in Ruhe zu lassen.

Während ihrer fünf Jahre dauernden Bewährungszeit muss sich Mohnhaupt nun regelmäßig bei der Polizei melden. Wie der Stuttgarter Generalstaatsanwalt und frühere RAF-Ankläger, Klaus Pflieger, auf N24 weiter sagte, muss sie auch angeben, wenn sie ihren Wohnort wechselt und wenn sie Arbeit aufnimmt.

Nach dem Abitur 1967 in Bruchsal war Mohnhaupt zum Studium nach München gegangen. Doch bereits seit 1971 saß sie entweder im Gefängnis oder lebte im Untergrund. In Bruchsal sitzt derzeit auch Christian Klar ein, der wie Mohnhaupt ein Rädelsführer der so genannten zweiten Generation der RAF war.

Der "Focus" hatte berichtet, dass Mohnhaupt in Karlsruhe wohnen wolle und damit an dem Ort, wo der so genannte Deutsche Herbst im April 1977 mit dem tödlichen Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback begonnen hatte. Unter anderem wegen des Mordes an Buback waren Mohnhaupt und Klar zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Karlsruhe ist nur rund 20 Kilometer von Bruchsal entfernt.

Seine Mandantin suche nun Ruhe, um die Veränderungen zu begreifen, die sich in den 24 Jahren ihrer Haftzeit ergeben hätten, sagte der Regensburger Anwalt Franz Schwinghammer der "Mittelbayerischen Zeitung". Allerdings schloss er nicht aus, dass sich Mohnhaupt zu späterer Zeit in einem "ruhigeren Medium" äußern werde.

Zur Frage einer Reueerklärung berichtete Schwinghammer aus Gesprächen mit seiner Mandantin, dass diese die Auffassung vertrete, man könne sich nur entschuldigen, wenn man etwas getan habe, was man wieder gut machen könne.

Übrige RAF-Häftlinge könnten bald freikommen

Nach der Haftentlassung von Mohnhaupt können innerhalb der nächsten knapp zwei Jahre auch die letzten drei noch einsitzenden RAF-Terroristen freikommen. Als nächste ist Eva Haule an der Reihe. 2008 könnten sich für Birgit Hogefeld die Gefängnistüren wieder öffnen und Anfang 2009 auch für Christian Klar, vorausgesetzt Bundespräsident Horst Köhler begnadigt ihn nicht schon früher.

Bereits innerhalb der nächsten zwei Wochen will des Landgericht Karlsruhe über Hafterleichterungen für den 54-Jährigen entscheiden, wie Gerichtssprecher Thomas Kleinheinz auf AP-Anfrage sagte.

In den Genuss von Hafterleichterungen kommt die 52-jährige Haule bereits seit einiger Zeit. Ihre Mindesthaftzeit hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf 21 Jahre und damit den 1. August 2007 festgesetzt. Im Sommer muss es über eine vorzeitige Haftentlassung entscheiden. Das dazu beauftragte Gutachten, das klären soll, ob von ihr noch eine Gefahr für die Gesellschaft ausgeht, soll im Juni oder Juli vorliegen, wie Gerichtssprecher Wolfgang Weber auf AP-Anfrage sagte.

Ein Jahr später, Mitte 2008, könnte die 1993 in Bad Kleinen festgenommene Birgit Hogefeld in Freiheit kommen. Als letzter würde schließlich Klar freikommen. Seine Mindesthaftzeit wurde auf 26 Jahre und damit Anfang 2009 festgelegt.

Quelle: ap

 
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