Kabinett billigt Neuregelung Mutterschutz für Studentinnen und Schülerinnen kommt

Berlin · Auch Studentinnen und Schülerinnen sollen künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett nach monatelangem Koalitionsstreit gebilligt.

 Auch Studentinnen und Schülerinnen sollen bald Mutterschutz bekommen

Auch Studentinnen und Schülerinnen sollen bald Mutterschutz bekommen

Foto: dpa, ppl fdt ole

Die Neuregelung gehört zu einer umfassenden Reform des Mutterschutzes, mit der Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) die fast 65 Jahre alten Regelungen entstauben möchte. Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hatte sich lange gegen eine Ausweitung auf Studentinnen und Schülerinnen gewehrt. Als Kompromiss sollen für diese Personenkreise nun Ausnahmen von den strengen Mutterschutzregelungen möglich sein - etwa im Fall wichtiger Prüfungen.

Jedoch sollen die Betroffenen selbst entscheiden können, ob sie Schutz beanspruchen oder nicht. Damit können die Schülerinnen und Studentinnen auch selbst entscheiden, ob sie an Prüfungen teilnehmen oder etwa Hausarbeiten erstellen. Entscheiden sie sich während des Mutterschutzes dagegen, darf das für sie nicht zum Nachteil sein.

Die Schutzfrist beginnt unverändert sechs Wochen vor der Entbindung und endet in der Regel acht Wochen danach. Für Mütter behinderter Kinder soll sie von acht auf zwölf Wochen erweitert werden. Zudem soll der Mutterschutz künftig auch für Frauen gelten, die als arbeitnehmerähnlich eingestuft werden. Der Bundestag muss der Reform allerdings noch zustimmen.

(crwo/dpa/afp)
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