Nach Volksentscheid in Irland Homo-Ehe spaltet Deutschland

Berlin · Ausgerechnet das katholische Irland hat am Freitag als erstes Land weltweit per Volksentscheid für die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe votiert. Mit der Aufteilung in "Ehe" und "Lebenspartnerschaft" hinkt die Bundesrepublik im westeuropäischen Vergleich hinterher.

Volksentscheid in Irland: Homo-Ehe spaltet Deutschland
Foto: Martin Ferl

Noch vor wenigen Jahren hätte es wohl niemand für möglich gehalten: Ausgerechnet das katholische Irland hat am Freitag als erstes Land weltweit per Volksentscheid für die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe votiert. Ausgerechnet Irland, wo Homosexualität bis 1993 noch unter Strafe stand. Befeuert von dieser geradezu revolutionär anmutenden Bewegung, kocht nun auch hierzulande die Debatte wieder hoch. Doch schon jetzt zeigt sich erneut, wie festgefahren die Diskussionen sind.

Kirchenverbände und Konservative lehnen eine weitere Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe rigoros ab. Sie mussten zuletzt schon die Kröte einer Gleichstellung beim Ehegatten-Splitting schlucken. Und so zeigten sich sowohl Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) als auch Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) bereits am Wochenende skeptisch, ob es nun Fortschritte bei der Homo-Ehe gibt. Sie glaube nicht an eine Gleichstellung homosexueller Paare noch in dieser Legislaturperiode, sagte Schwesig entmutigt der "Tageszeitung".

Für die Anti-Diskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Christine Lüders, ein unerträglicher Zustand. "Es gibt keinen sachlichen Grund, gleichgeschlechtlichen Paaren die vollständige Öffnung der Ehe zu verwehren", sagte Lüders. Und die im Koalitionsvertrag vereinbarten Pläne der schwarz-roten Koalition für einige kleine Änderungen im Zivil- und Verfahrensrecht zugunsten Homosexueller seien schlicht "unzureichend". Sie fordere eine fraktionsübergreifende Bundestagsinitiative, sagte Lüders und zeigte sich optimistisch, dass es im Parlament eine Mehrheit für die Homo-Ehe geben werde.

Doch selbst mit den von Schwarz-Rot geplanten Änderungen in 23 Gesetzen und Verordnungen für eine Ausdehnung der Vorschriften für die Ehe auf Lebenspartnerschaften gibt Deutschland im europäischen Vergleich ein wenig progressives Bild ab - zumindest, wenn der Blick gen Westen gerichtet ist. Schon seit Jahren kennen die Niederlande, Belgien, Frankreich, Spanien und Portugal das Recht auf eine standesamtliche Ehe für Schwule und Lesben - bei völliger Gleichstellung. Auch im Norden, etwa in Dänemark, Schweden und Norwegen, gibt es entsprechende Regelungen. Deutschland hingegen markiert mit seiner Aufteilung in "Ehe" einerseits und "Lebenspartnerschaft" andererseits eine imaginäre Grenze Europas, wenn es um die Anerkennung von Homosexuellen geht.

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Denn östlich und teils auch südlich der Bundesrepublik wird es schnell dünn mit der Gleichstellung homosexueller Beziehungsverhältnisse. In Tschechien gibt es lediglich eingetragene Lebenspartnerschaften, mit den Rechten von Eheleuten ist das aber nicht vergleichbar. Und in Lettland, Litauen und Polen gibt es überhaupt keine rechtliche Anerkennung für Schwule und Lesben. Das gilt selbst für Italien. Immerhin: Geht es um menschenrechtliche Aspekte, ist Deutschland einer der Vorreiter in Europa beim Schutz Homosexueller. Auch das sieht etwa in Polen und Italien ganz anders aus.

Doch zugleich scheint die Debatte in Deutschland selbst bei Anhängern der Homo-Ehe vor allem von mangelndem Mut geprägt. Dabei wäre für die Einführung der vollen Anerkennung nicht einmal eine Verfassungsänderung nötig. Artikel 6 des Grundgesetzes regelt den Schutz der Ehe. Aber die Verfassung definiert sie nicht als einen Bund speziell zwischen Mann und Frau. So kam auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen zu dem Schluss, dass die Einführung der Ehe für Homosexuelle grundsätzlich möglich ist. "Das Grundgesetz gewährleistet das Institut der Ehe nicht abstrakt, sondern in der Ausgestaltung, wie sie den jeweils herrschenden, in der gesetzlichen Regelung maßgebend zum Ausdruck gelangten Anschauungen entspricht", heißt es in einer Entscheidung der Karlsruher Richter. Es kommt also auf Anschauungen an, nicht auf eine vorab definierte Kombination der Ehepartner gemäß ihrem Geschlecht. Der wesentlichste Unterschied bis dato: Homosexuelle dürfen als Paar keine Kinder adoptieren.

Und so wird es nun vielleicht viele Schwule und Lesben freuen, dass CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn sich offen für eine vollständige Gleichstellung zeigte. Angesichts der Unionsposition wäre Hoffnung aber nur von kurzer Dauer. Denn es darf bezweifelt werden, dass Spahn mutig oder mächtig genug ist, selbst mit etwaiger Unterstützung der Sozialdemokraten, eine große Wertedebatte im eigenen Lager anzustoßen. Und wie wenig fruchtbar ein solcher Vorstoß auch in Zeiten der großen Koalition sein kann, zeigte schon die Initiative von CDU-Generalsekretär Peter Tauber für ein Einwanderungsgesetz der Union. Mehr als ein kurzes Aufmucken war es nicht, mit dem er schnell scheiterte.

(jd)
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