Behindertenbeauftragter der Regierung Nachbesserungen bei Rundfunkgebühr gefordert

Berlin · Ab dem kommenden Jahr gilt die neue Rundfunkgebühr. Doch zufrieden ist nicht jeder. Der Behindertbeauftragte der Regierung und der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordern nun Nachbesserungen.

Fragen und Antworten zur Rundfunkgebühr
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Foto: dpa, dan soe sab

Im Gespräch mit der "Bild"-Zeitung sprach sich der Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe dafür aus, die bisherige Befreiung von den Gebühren für schwer Seh- und Hörbehinderte beizubehalten. Gerade für Menschen, die an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen könnten, sei die Befreiung ein "wichtiger Nachteilsausgleich".

Dem Bericht zufolge müssen tausende bisher von der Gebühr befreite Menschen die ab Januar geltende Abgabe pro Haushalt bezahlen. Ausnahmen gelten für Einkommensschwache oder Empfänger von Blindengeld sowie Taubblinde.

Auch schwer Demenzkranke in Pflegeheimen müssen demnach künftig die verringerte Gebühr von 5,99 Euro pro Monat bezahlen. SoVD-Präsident Adolf Bauer bezeichnete es in der "Bild"-Zeitung als "absurd, blinden und tauben Menschen für Programme in die Tasche zu greifen, die sie kaum wahrnehmen können".

Ab 2013 muss jeder Haushalt verpflichtend Rundfunkgebühren zahlen. Die normale Gebühr beträgt 17,98 Euro pro Monat und entspricht damit den bisherigen Gebühren für die Nutzung von TV, Radio und Geräten wie Computern in einem Haushalt.

(AFP/das/rm)
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