Nutzung ab September 2015 zwingend Regierung will Körperscanner-Einsatz ausweiten

Berlin · Die Regierung prüft den Einsatz weiterer Körperscanner an Flughäfen. Das berichtet die "Berliner Zeitung" (Donnerstag) unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion. Die Nutzung von Scannern und so genannten Sprengstoffdetektionsgeräten sei nach EU-Recht ab dem 1. September 2015 zwingend, heißt es in der Antwort.

Nackt-Scanner - eine umstrittene Technologie
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Foto: AFP

Linken-Fraktionsvize Jan Korte kritisierte die Scanner. Er verwies darauf, dass diese bei ersten Tests vor vier Jahren in 69 Prozent der Fälle Alarm geschlagen hätten, damals lediglich 15 Prozent der Alarme berechtigt gewesen seien und die Alarmquote mit aktuell 59 Prozent unverändert hoch liege. "Es gab einen Feldversuch, der auf ganzer Linie gescheitert ist - laut Bundesregierung vor allem wegen der hohen Fehlalarmquote und der damit verbundenen langen Abfertigungsdauer." Dass die Scanner nun trotzdem direkt im Praxisbetrieb eingesetzt und der Einsatz sogar ausgeweitet werden solle, sei abenteuerlich.

Derzeit werden an sechs deutschen Flughäfen insgesamt 14 Körperscanner eingesetzt. In Deutschland war nach einem vereitelten Terroranschlag am 25. Dezember 2009 über Detroit eine heftige Debatte über die Scanner entbrannt. Damals hatte ein Mann an Bord einer US-Maschine versucht, das Flugzeug mit einem Gemisch aus Pulver und Flüssigkeit zu sprengen. Die üblichen Sicherheitsschleusen mit Metalldetektoren finden solche Stoffe nicht.

(dpa)
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