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Volksverhetzung: Neonazi in Abwesenheit verurteilt

zuletzt aktualisiert: 06.04.2005 - 19:41

Nürnberg (rpo). In Abwesenheit ist ein flüchtiger Neonazi vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Der 46-jährigen Gerhard Ittner wurde der Volksverhetzung, Verunglimpfung des Staates und der Beleidigung schuldig gesprochen.  

Der Angeklagte soll auf einer von ihm organisierten Kundgebung im September 2003 und im Internet gegen die Bundesrepublik gehetzt und den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde sowie den Stadtrechtsdirektor Nürnbergs beleidigt haben. Verhandelt wurde auch über zahlreiche Publikationen Ittners im Internet "mit dem Ziel, den Untergang der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen", wie es in der Anklage hieß. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer dreieinhalb Jahre Haft gefordert, der Verteidiger hatte sich auf die Meinungsfreiheit seines Mandanten berufen und auf Freispruch plädiert.

Zu Beginn der Verhandlung Ende November hatte der einschlägig vorbestrafte Zirndorfer der Staatsanwältin die Todesstrafe angedroht. Die Beweisaufnahme in dem Verfahren hatte sich in die Länge gezogen, da Ittner jedem Punkt der Anklage weitschweifende antisemitische und ausländerfeindliche Ausführungen folgen ließ. Am Montag vor einer Woche war er überraschend nicht zur Verhandlung erschienen. Das Gericht hatte daraufhin einen im Juli 2004 aufgehobenen Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt. Die Polizei fahndet seitdem vergeblich nach dem flüchtigen Neonazi.

Quelle: ap

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