Soziale Netzwerke Maas bringt Gesetz gegen Hasskommentare auf den Weg

Berlin · Bis zu 50 Millionen Euro Bußgeld sollen soziale Netzwerke zahlen, wenn sie nicht entschlossen gegen strafbare Inhalte vorgehen. Ein entsprechendes Gesetz ist heute vom Bundestag beraten worden - doch schon jetzt regt sich heftige Kritik.

 Bundesjustizminister Heiko Maas im Bundestag.

Bundesjustizminister Heiko Maas im Bundestag.

Foto: dpa, mkx tba

Noch vor den Bundestagswahlen soll die Pflicht zum Löschen von Hasskommentaren und Falschbehauptungen in den sozialen Netzwerken gesetzlich verschärft werden. Weil strafbare Inhalte derzeit nur zwischen 1 Prozent (Twitter), 39 Prozent (Facebook) und 90 Prozent (Youtube) getilgt werden, will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die bestehenden Verpflichtungen in einem dreistufigen Verfahren erzwingen. Netzwerke mit über zwei Millionen Nutzern müssen ein professionelles Beschwerdemanagement aufbauen und regelmäßig Bericht erstatten. Zudem haben sie künftig offenkundig rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen, schwieriger zu beurteilende Gesetzesverstöße innerhalb von einer Woche.

Das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) debattierte der Bundestag nun in erster Lesung. Es folgt die Detailberatung in den Ausschüssen, die sich dazu auch mit den Einschätzungen von Experten befassen werden. Es zeichnet sich ab, dass der Entwurf bei derartigen Anhörungen durchfallen wird. Die Opposition und fachkundige Organisationen sehen die Meinungsfreiheit in Deutschland in Gefahr. Insbesondere geht es bei der Kritik um die Entscheidung von Maas, die Qualifizierung von rechtlich gerade noch möglichen Meinungsäußerungen und strafbaren Beleidigungen oder Falschdarstellungen in private Hände zu legen.

Gutachten halten Entwurf für grundgesetzwidrig

Auch die Vorschrift, Name und Anschrift der bislang anonymen Kommentatoren herauszugeben, trifft auf schwerwiegende Bedenken. Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz sagte, dann könne jeder zu Facebook gehen, um die Identität einer missliebigen Person herauszufinden. Es sei nicht einmal ein Richtervorbehalt an dieser Stelle vorgesehen. Andere Gutachten halten das Gesetz für grundgesetz- und europarechtswidrig.

Maas betonte, dass die hohen Bußgelder zwischen 5 und 50 Millionen Euro nur denjenigen drohen, die "systematisch versagen", sich also komplett weigern, ein anwenderfreundliches und funktionierendes Beschwerdesystem mit Löschfunktionen zu schaffen. "Die größte Gefahr für die Meinungsfreiheit ist ein Zustand, in dem ohne Konsequenz beleidigt, bedroht und eingeschüchtert werden kann", betonte der SPD-Politiker.

Bedenken kommen auch von Unionsseite. Rechtsexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) kritisierte, dass der Gesetzgeber nun unter Zeitdruck stehe, weil der Entwurf so spät vorgelegt worden sei. Sie schlug zudem vor, die Inhalte nicht von den Netzwerkanbietern bewerten zu lassen, sondern von einer Stelle der freiwilligen Selbstkontrolle, so wie dies bei der Altersfreigabe von Filmen erfolge.

"Wir brauchen das Gesetz möglichst bald", unterstrich der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD). Auch für Facebook, Twitter & Co. müsse es verbindliche Regeln geben, die dann auch einzuhalten seien. "Wenn die sozialen Netzwerke klug sind, machen sie mit, denn es ist sicherlich nicht in ihrem Interesse, wenn sich bei ihnen nur die dunkle Seite versammelt, dann gerät auch ihr Geschäftsmodell in Gefahr", sagte der Minister unserer Redaktion. Meinungsfreiheit sei etwas anderes als pure Menschenverachtung. Wer sich durch das Anwenden der Regeln in seiner Meinungsfreiheit verletzt sehe, dem stehe der Klageweg offen.

Zugleich schlug Pistorius eine zeitliche Begrenzung vor. "Wir sollten das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in zwei Jahren evaluieren und überprüfen, wie es wirkt und wo sich möglicherweise Korrekturen anbieten", sagte der SPD-Politiker.

Rund 50 Anhänger der rechtsextremen "identitären Bewegung" versuchten unterdessen vergeblich, mit "Maas muss weg"-Rufen das Justizministerium in Berlin zu erstürmen. Sie protestierten gegen das Gesetz und wollten mit einer Leiter in das Gebäude eindringen. Maas befand sich nach Ministeriumsangaben die ganze Zeit in seinem Büro und war in Sicherheit. Die Polizei beendete den Protest und stellte einzelne Personalien fest.

(may)
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