Volumen von 500 Millionen Euro erwartet Neue CD mit Steuerflüchtlingen aufgetaucht

Kiel (RPO). Den Finanzbehörden ist nach einem Medienbericht eine weitere Steuer-CD mit Angaben über deutsche Kunden einer Liechtensteiner Bank angeboten worden. Auf ihr seien die Daten Hunderter mutmaßlicher Steuerhinterzieher zu finden, die bei der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) Geld vor dem Fiskus versteckt hätten. Das gespeicherte Anlagevolumen solle etwa eine halbe Milliarde Euro betragen.

Wie geht das mit der Selbstanzeige?
Infos

Wie geht das mit der Selbstanzeige?

Infos
Foto: AP

Die CD sei bereits vor Monaten der schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung angeboten worden, berichtete die "Süddeutschen Zeitung"weiter. Kiel wolle den Datenträger nach einer Stichproben-Analyse kaufen. Dies sei bereits mit dem Bundesfinanzministerium besprochen worden. Die endgültige Zusage zum Kauf stehe aber noch aus. Ein Sprecher des Landesfinanzministeriums in Kiel war am Donnerstag für Rückfragen zunächst nicht zu erreichen.

Kirchhof hält CD-Kauf für rechtswidrig

Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hält den Kauf einer Steuersünder-CD durch den Staat unterdessen für rechtswidrig. Der Steuerexperte sagte der "Passauer Neuen Presse", der Schutz von Geheimnissen sei ein hervorragendes Rechtsgut. "Diese Rechtsgarantie darf nicht durch die Macht des Geldes, durch monetäre Verlockungen, gefährdet werden." Der Zweck heilige nicht die Mittel, schon gar nicht für den Staat, erklärte Kirchhof. "Der Kauf von Steuersünder-Dateien durch den Staat ist ersichtlich rechtswidrig."

Bundesfinanzministerium bestätigt Kaufangebot der CD

Inzwischen bestätigte das Bundesfinanzministerium, dass die CD der Finanzverwaltung in Schleswig-Holstein angeboten wurde. Über einen Kauf sei noch nicht entschieden, sagte ein Sprecher auf DAPD-Anfrage in Berlin. "Das entscheidende Kriterium ist die Werthaltigkeit." Demnach prüfen die Fahnder eine Probe und entscheiden über einen Kauf. Zur Herkunft der Daten und der Identität des Informanten machte der Sprecher keine Angaben.

Wer die Kosten für den Kauf trägt, ist laut Ministerium eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich zahlt das Bundesland, das die Entscheidung trifft. Bei umfangreichen Dateien können andere Länder über einen Kostenschlüssel beteiligt werden. Auch ist es möglich, dass das Land auf den Bund zukommt und ihn beteiligen will.

Ein Sprecher der Liechtensteinischen Landesbank sagte zu dem Fall: "Uns liegen keine Informationen dazu vor." Das Institut ist nach eigenen Angaben eine Universalbank mit Schwerpunkt in Liechtenstein und der Schweiz. Vermögende Privatkunden im Ausland kommen demnach vor allem aus deutschsprachigen Ländern, Osteuropa sowie aus dem Nahen und Mittleren Osten.

Schleswig-Holstein hielt sich am Donnerstag sehr bedeckt. "Wir äußern uns nicht zu möglichen laufenden Verhandlungen. Dies schließt ein, dass wir die 'SZ'-Berichterstattung in keiner Weise kommentieren, also weder bestätigen noch dementieren", sagte Torsten Borchers vom Finanzministerium.

Mehrere Fälle in Arbeit

Deutschland hat inzwischen mehrfach Daten über Bundesbürger gekauft, die Millionen im Ausland versteckten. Im jüngsten Fall, in dem auch gegen Mitarbeiter der Schweizer Großbank Credit Suisse ermittelt wird, soll es sich Medienberichten zufolge um einen Milliardenbetrag handeln.

Der prominenteste Steuerhinterzieher ist der frühere Deutsche-Post-Chef Klaus Zumwinkel, der Geld in Liechtenstein versteckte und 2008 aufflog. Über einen Informanten waren deutsche Ermittler an die Daten der zum Fürstenhaus gehörenden Bank LGT gelangt. Der Kauf belastete das Verhältnis zwischen Deutschland und Liechtenstein stark. Inzwischen arbeiten die Staaten bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung enger zusammen und müssen sich wechselseitig auf Anfrage Auskünfte erteilen.

Für Empörung sorgte auch der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Der stellvertretende SPD-Chef drohte etwa der Schweiz mit Peitsche und Kavallerie, wenn das Land sein Bankgeheimnis nicht lockere. Später stellte er Luxemburg, Liechtenstein, die Schweiz und Österreich in eine Reihe mit Ouagadougou, der Hauptstadt des westafrikanischen Staates Burkina Faso.

Der deutsche Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hält den Kauf einer Steuersünder-CD für rechtswidrig. Der Steuerexperte sagte der "Passauer Neuen Presse", der Schutz von Geheimnissen sei ein hervorragendes Rechtsgut. "Diese Rechtsgarantie darf nicht durch die Macht des Geldes, durch monetäre Verlockungen, gefährdet werden." Der Zweck heilige nicht die Mittel, schon gar nicht für den Staat.

(APN/apd/felt)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort