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Nebeneinkünfte von Abgeordneten: Neue Regeln für Verdienste von Parlamentariern

zuletzt aktualisiert: 14.04.2011 - 15:54

Berlin (RPO). Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten sollen künftig transparenter aufgeschlüsselt werden. Wie Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms am Donnerstag mitteilte, hat sich die Rechtsstellungskommission des Bundestags darauf verständigt, dass Abgeordnete mit einem jährlichen Zusatzeinkommen von mehr als 10.000 Euro ihre Nebeneinkünfte künftig genauer angeben müssen.

Statt wie bisher drei soll es künftig sieben Stufen geben. Das Plenum des Bundestages muss die Vorschläge noch absegnen.

Künftig sollen die Nebeneinkommen von Abgeordneten gestaffelt von 10.000 Euro bis über 150.000 Euro im Jahr veröffentlicht werden. Geplant sind sieben statt wie bisher drei Stufen.

Die Untergrenze soll einheitlich bei 10.000 Euro liegen. Außerdem soll die Anzeigepflicht für die Tätigkeit als Bundesminister oder Parlamentarischer Staatssekretär beziehungsweise Staatsminister entfallen.

Derzeit müssen Bundestagsabgeordnete alle Nebentätigkeiten offenlegen, die mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro pro Jahr einbringen. Stufe eins erfasst bisher einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro.

Stufe zwei reicht bis 7.000 Euro. In Stufe drei werden derzeit pauschal alle Einkünfte von mehr als 7.000 Euro erfasst.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, begrüßte die Entscheidung. Damit seien nun auch hohe Nebeneinkünfte erkennbar.

"Das Mandat muss im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten stehen", sagte er und verwies darauf, dass die Bürger Anspruch auf Transparenz hätten. "Das ist jetzt gesichert", fügte Oppermann hinzu.

Quelle: apd

 
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