Nachbesserungen beim Gesetzentwurf gefordert: Neuer Streit um Sicherungsverwahrung
VON DANA SCHÜLBE - zuletzt aktualisiert: 30.07.2010 - 12:02Berlin (RPO). Die Einigkeit währte nicht lange. Obwohl das Kabinett erst im Juni Eckpunkte für die Reform der Sicherheitsverwahrung verabschiedet hat, rumort es nun wieder in Reihen der Union. Nachbesserungen werden gefordert. Für die Koalition könnte das zu einer neuen Belastungsprobe werden.
Und so sah sich der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Max Stadler, am Donnerstagabend in den ARD-"Tagesthemen" gezwungen, den Gesetzentwurf zu verteidigen. Das Ministerium setzt auf die elektronische Fußfessel. Wenn solche gefährliche Täter freigelassen werden, "müssen sie im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung überwacht werden".
Hintergrund für seine Argumentation sind Diskussionen über den rückfallgefährdeten Sexualstraftäter Hans-Peter W. Der musste nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Nun lebt der Mann in Hamburg. Wie mehrere Medien berichten, sind 24 Polizisten dafür da, ihn rund um die Uhr zu überwachen. Die Kosten pro Woche dafür liegen bei 50.000 Euro pro Woche.
Genau das belastet den Steuerzahler und sorgt auch für Unmut bei den Kommunen. Und so erklärt Stadler, dass mit der Fußfessel satellitengestützt überprüft werden könne, ob der Betroffene seine Auflagen - zum Beispiel ob er sich am Wohnort aufhält - einhält. Die enormen Kosten für die Überwachung würden dann logischerweise wegfallen.
Im Gesetzentwurf enthalten
In der kommenden Woche wolle, so Stadler, zudem die Ministerin mit Ländervertretern zusammenkommen, um über präventive Maßnahmen zu reden. Doch das Thema Fußfessel ist nichts Neues. Genau das ist auch schon in dem Gesetzentwurf enthalten gewesen, den das Kabinett beschlossen hatte.
Und dennoch geben sich einige unionsgeführte Länder nun nicht mehr damit zufrieden. Allen voran Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Sie haben gleich einen ganzen Forderungskatalog beschlossen, der den FDP-Gesetzentwurf als verbesserungswürdig darstellt. Vor allem die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung steht in der Kritik.
Aber genau diese nachträgliche Sicherungsverwahrung hatte der Europäische Gerichtshof eben als Verstoß gegen das Menschenrecht gewertet. So blieb dem Bund nichts anders übrig, als eine Neuregelung zu schaffen.
Den Plänen zufolge soll eben nicht die gesamte, sondern nur die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die am Ende einer Haftstrafe angeordnet werden kann, komplett abgeschafft werden. Stattdessen soll die sogenannte vorbehaltene Sicherungsverwahrung ausgebaut werden.
Wenn die Gefährlichkeit des Täters zum Zeitpunkt des Urteils also nicht sicher festzustellen ist, kann sich das Gericht die Anordnung für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten. Der Zeitraum zwischen Urteil und letzter Möglichkeit zur Entscheidung über die Ausübung des Vorbehalts soll verlängert werden.
Begriff "Sicherungsunterbringung"
Doch Innenminister und Rechtspolitiker der Union plädieren nun dafür, an der nachträglichen Sicherungsverwahrung festzuhalten. Wie die "Welt" berichtet, heißt es in dem Katalog, dass in manchen Fällen nachträglich Sicherungsmaßnahmen nötig seien, "weil sich die besondere Gefährlichkeit des Täters erst im Verlauf der Straftat (...) manifestiert". Deshalb schlage die Union das neue Instrument der "Sicherungsunterbringung" vor.
Was genau hinter diesem Begriff steckt, wird allerdings nicht deutlich. Auch wenn die Justizministerin erfreut ist, dass die Union nun über den Gesetzentwurf diskutieren will und auch noch weitere Verbesserungsvorschläge macht, das Dilemma mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung werden sie nicht lösen können.
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