Verbraucherschützer skeptisch: Neues Gesetz gegen Beratungs-Pfusch bei Banken
zuletzt aktualisiert: 30.12.2009 - 11:00Berlin (RPO). Die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers hat Tausende Anleger um ihr Geld gebracht. Viele unbedarfte Investoren hatten ihren Bankberatern vertraut und Lehman-Zertifikate gekauft - ohne zu wissen, dass schlimmstenfalls ein Totalverlust droht. Das soll sich nicht wiederholen: Ab dem 01.01.2010 tritt ein neues Gesetz über Beratungsgespräche bei Banken in Kraft. Doch Verbraucherschützer sind skeptisch.
Die Totalausfälle der Zertifikatsbesitzer bei der Lehman-Pleite haben es gezeigt: Bei Verlusten ist es für Anleger oft schwer, ihrer Bank eine Falschberatung vorzuwerfen. Ab 1. Januar sollen Kunden nun ausführliche Protokolle der Bankberatung erhalten, die ihnen im Streitfall als Beweis dienen soll.
Das Protokoll hält die wesentlichen Inhalte der Beratung fest: Welche Anlageziele verfolgt der Kunde? Hat er bereits Erfahrung mit Aktien, Fonds, Spareinlagen oder Zertifikaten? Der Berater muss im Detail aufführen, welche Anlagen er aus welchen Gründen empfiehlt. Das Protokoll vermerkt zudem, welche Informationen zu dem Finanzprodukt dem Kunden vorgelegt wurden sowie die Höhe möglicher Gebühren und der Provision der Bank.
Ein wichtiger Teil ist die Risikoabschätzung: Zum einen muss der Berater den Kunden informieren, ob etwa bei der empfohlenen Anlage ein Komplettverlust möglich ist. Andererseits wird vermerkt, welche Erfahrungen der Kunden mit Anlageprodukten hat.
Der Kunde sollte das Protokoll vor Abschluss eines Kaufvertrags aufmerksam lesen und prüfen, ob die Empfehlungen wirklich seinem Anlageziel entsprechen. Bei telefonischen Finanzberatungen wird das Protokoll erst nach Erteilen des Auftrags versandt. Der Kunde kann laut Bankenverband innerhalb einer Woche - möglichst schriftlich - nach Erhalt des Protokolls seinen Rücktritt von dem Kauf erklären. Allerdings muss nach bisherigem Stand der Kunde zunächst darlegen, dass das Protokoll fehlerhaft ist. Verbraucherschützer fordern eine Umkehrung dieser Beweislast.
Der Kunde kann vom Kauf zurücktreten, wenn er Fehler im Protokoll nachweisen kann. In Streitfällen soll das Schriftstück künftig als Handhabe für Beschwerden dienen. Räumt die Bank keinen Fehler ein, kann sich der Kunde an die Schlichtungsstelle oder den Ombudsmann der Banken wenden. Gibt es auch dort keine Einigung, bleibt der Gang zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt.
Ob das Protokoll dem Kunden wirklich mehr Sicherheit vor Falschberatung gibt, ist offen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bemängelt das Fehlen einheitlicher Vorgaben für die Formulare. In der Versicherungsbranche, wo Beratungen schon länger protokolliert werden, habe sich gezeigt, dass die Dokumentation eher dem Zweck diene, den Berater von der Haftung freizusprechen.
Stiftung Warentest-Untersuchung "niederschmetternd"
Die Realtät sieht derzeit noch anders aus. Ergebnisse einer Untersuchung der Stiftung Warentest zur Bankberatung nannte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner in der vergangegen Woche "niederschmetternd". Oftmals hätten die Banken nicht einmal die gesetzlichen Anforderungen zum Einholen von Kundenangaben eingehalten. "Auch die Empfehlungen waren häufig unpassend", kritisierte Aigner. In einem Test unter 21 Banken und Sparkassen erhielt kein Institut das Qualitätssiegel "gut" oder "sehr gut" bekommen
Verbrauchern, die auf der Suche nach Möglichkeiten zur Geldanlage sind, riet sie, "die Beratungsleistung vor der Unterschrift unter den Vertrag kritisch zu würdigen". Der Verbraucher solle sich fragen, ob der Berater die finanzielle Situation und Anlageziele ermittelt und ob er seinen Vorschlag begründet habe. Wichtig sei zudem die Frage, ob der Berater bereit gewesen sei, über Alternativen zu reden.
Sie will Informationen von Banken für Verbraucher künftig staatlich prüfen lassen. Die Anbieter müssten verpflichtet werden, "die wesentlichen Eigenschaften ihres Finanzprodukts in einem kurzen und präzisen Produktinformationsblatt zusammenzufassen", erklärte Aigner. "Ich halte es für sinnvoll, wenn diese Angaben dann durch eine staatliche Behörde oder durch eine Zertifizierungsstelle auf Stimmigkeit geprüft würden."
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