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Zweiter Anlauf: Neues Gesetz soll Abschuss von Flugzeugen ermöglichen

zuletzt aktualisiert: 23.12.2006 - 11:16

Berlin (RPO). Die Bundesregierung unternimmt offenbar einen zweiten Anlauf, ein Luftsicherheitsgesetz auf den Weg zu bringen, das im Extremfall den Abschuss von Flugzeugen erlaubt. Einem Medienbericht zufolge hat das Bundesinnenministerium einen neuen Gesetzentwurf fertiggestellt. Ein früherer Entwurf war vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden.

Der neue Gesetzentwurf begründet nach Informationen der "Welt am Sonntag" ein Einschreiten der Luftwaffe bis zum Abschuss von Passagierflugzeugen, wenn ein "elementarer Angriff auf Gemeinschaftsgüter" festgestellt werde. Der neue Gesetzentwurf verweist auf "Gemeinschaftsgüter" und nicht auf Menschen, weil die Richter geurteilt hatten, ein Einsatz zur Abwehr von Gefahren für Menschen sei unzulässig, da das Leben von Flugzeuginsassen nicht weniger wert sei als potenziell bedrohte Leben am Boden.

Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach begrüßte den Entwurf. "Das ist ein guter Vorschlag", sagte der Unionsfraktionsvize dem Blatt. "Er reagiert angemessen auf die Bedrohung des internationalen Terrorismus und berücksichtigt die Argumente des Bundesverfassungsgerichts bei seiner Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz." Das Innenministerium war am Samstag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Quelle: ap

 
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