Reform soll schon ab Januar gelten Neues Parteiengesetz zielt auf Goldgeschäfte der AfD ab

Berlin · Die große Koalition hat es offenbar zumindest in dieser Angelegenheit eilig: Die Reform des Parteiengesetzes, die auch auf den dubiosen Goldhandel der rechtspopulistischen AfD abzielt, soll nach Medien-Informationen schon im Januar in Kraft treten.

 Die AfD verkaufte auf ihrem Parteitag im Februar kleine Goldbarren mit dem Autogramm des damaligen Parteivorsitzenden Bernd Lucke.

Die AfD verkaufte auf ihrem Parteitag im Februar kleine Goldbarren mit dem Autogramm des damaligen Parteivorsitzenden Bernd Lucke.

Foto: dpa, iwa htf

Die große Koalition will das Gesetzesvorhaben noch vor Weihnachten durch den Bundestag bringen, wie das Magazin "Der Spiegel" in seiner neuen Ausgabe berichtet. Demnach müssen Parteien künftig verschärft Rechenschaft über Finanzen ablegen. Wer sich weigert, dem soll der "Verlust der Rechtsstellung als Partei" drohen. Hintergrund ist die Weigerung zahlreicher kleiner Parteien, entsprechende Rechenschaftsberichte beim Bundestagspräsidenten einzureichen.

In dem Entwurf heißt es zudem, dass "künstlich erzeugte Einnahmen" von Parteien künftig nicht mehr staatlich bezuschusst werden sollen. Es entspreche nicht "dem Gesetzeszweck", wenn eine Partei ihre Obergrenze für staatliche Förderung "durch Schaffung von Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht" erhöhe. Dies zielt auf den Goldverkauf der AfD. Die Partei wirbt auf einer eigenen Verkaufswebsite darum, dass Bürger "zu einem angemessenen Preis" Gold erwerben sollen, damit die AfD an die staatlichen Gelder kommt.

Grundsätzlich richtet sich die Höhe der staatlichen Zuschüsse nach der Anzahl der von einer Partei erzielten Wählerstimmen, den Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Allerdings dürfen die Zuschüsse dabei insgesamt nicht höher ausfallen als die Summe der selbst erwirtschafteten Einnahmen. Dabei werden die Golderlöse der AfD bislang mitgerechnet.

Weiter sieht der Gesetzentwurf laut "Spiegel" vor, dass bei der Veröffentlichungspflicht von Zuwendungen über 10.000 Euro auch die Mitgliedsbeiträge berücksichtigt werden sollen, die bisher anonym verbucht werden konnten.

Zentrale Kritikpunkte von Korruptionswächtern des Europarats werden dem Bericht zufolge bei der Änderung allerdings nicht berücksichtigt: Spenden müssen laut "Spiegel" weiterhin erst ab 50.000 Euro sofort veröffentlicht werden.

(felt/AFP)
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