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Hartz IV muss durch den Bundesrat: Noch sind 5 Euro nicht Gesetz

zuletzt aktualisiert: 27.09.2010 - 21:51

Berlin (RPO). Die Fronten sind gezogen: Opposition, Sozialverbände und Gewerkschaften stehen den Hartz-IV-Plänen der schwarz-gelben Koalition unversöhnlich gegenüber. Aber die Regierung kann die 5-Euro-Reform mangels Mehrheit nicht aus eigener Kraft durch den Bundesrat pauken. Bundeskanzlerin Angela Merkel signalisierte am Montag bereits Kompromissbereitschaft.

Die Neubemessung der Hartz-IV-Sätze spaltet Deutschland in zwei Lager. Aus Bundesländern, in denen CDU, CSU oder FDP an der Regierung sind, kam am Montag zumindest vorsichtige Zustimmung zu den Plänen der Bundesregierung.

Sie will die Hilfe für Langzeitarbeitslose nur um fünf auf 364 Euro monatlich anheben. Mit Empörung reagierten Landespolitiker von SPD, Linken und Grünen. Unisono verurteilten die Gewerkschaften in den Ländern die ihrer Ansicht nach viel zu geringe Anhebung der Regelsätze.

Doch die Kanzlerin hält dagegen. Die Neuregelung der Hartz-IV-Sätze sei keineswegs politisch entschieden worden, sagte Merkel mit Blick auf entsprechende Kritik von Opposition und Sozialverbänden. Das Bundesverfassungsgericht lasse Wertentscheidungen wie etwa die Herausnahme von Tabak und Alkohol aus den Regelsätzen durchaus zu. Wer Kritik übe, müsse ganz genau sagen, wo es Veränderungen geben solle. Sie wolle aber natürlich auf die SPD zugehen und darüber diskutieren, sagte Merkel. Die Zustimmung der Sozialdemokraten benötigt sie, um die erforderliche Mehrheit für die Neuregelung im Bundesrat zustande zu bringen.

Auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) rief die Opposition auf, die Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes im Bundesrat nicht zu blockieren. "Gerade bei dem Bildungspaket ist auch einfach meine Bitte an die anderen Parteien, diese Chance wahrzunehmen", sagte von der Leyen vor Journalisten in Berlin. Es sei eine "historische Chance, die wir im Augenblick haben, hier tatsächlich etwas zu verändern".

Die Ministerin erinnerte an die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene "Pflicht des Gesetzgebers", zum 1. Januar 2011 "verfassungsfeste Zustände herzustellen". Von der Leyen forderte die Opposition auf, ihre Argumente für eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes "empirisch belegt" vorzustellen.

Die Spitzen der Regierungskoalition hatten sich am Sonntag bei einem Treffen im Bundeskanzleramt auf die Erhöhung um fünf Euro geeinigt, die insgesamt gut 290 Millionen Euro pro Jahr kosten soll. Hinzu kommen 620 Millionen Euro, die für das Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV-Empfängern einschließlich des Mittagessens in Schulen und Kitas vorgesehen sind.

"Wir bleiben dabei, dass es sich hier um das Ergebnis von Tricksereien handelt", sagte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles vor Journalisten in Berlin. Die SPD werde einer "verfassungswidrigen Vorlage" aber im Bundesrat nicht zustimmen. Die SPD sei aber selbstverständlich gesprächsbereit. "Die Bundesregierung wird immer mehr zu einer Regierung der Umverteilung und des sozialen Kahlschlags", sagte Grünen-Chefin Claudia Roth im MDR. Linken-Vize Katja Kipping erklärte: "CDU/CSU und FDP dürfen mit ihrer zynischen Armrechnerei bei den Hartz-Regelsätzen nicht durchkommen."

Der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler, erklärte, mit ihrer "Politik nach Haushaltslage" setze die Bundesregierung den sozialen Frieden aufs Spiel. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) warf der Regierung erneut "Trickserei" vor, weil sie bei der Berechnung der Sätze nur noch die untersten 15 statt der bisherigen 20 Prozent der Einkommensskala einbezogen habe.

Demgegenüber erklärte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, die Regierung schaffe ein "transparentes Verfahren" zur Festsetzung des ALG II. "Nur mit einer streng bedürftigkeitsabhängigen Fürsorgeleistung werden keine neuen Hürden für den Einstieg in Arbeit geschaffen."

Quelle: afp/pst

 
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