Mahler droht Schöffen offen: NPD-Anwalt missbraucht Gericht als Forum
zuletzt aktualisiert: 13.01.2005 - 07:54Berlin (rpo). Das Berliner Langericht verurteilte NPD-Anwalt Horst Mahler wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der für die Richter erwiesene Grund: Mahler habe den Hass auf Juden als "untrügliches Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems" bezeichnet. Mahler reagierte in seinem Schlusswort vor Gericht scharf auf das Urteil. Jetzt streben die Richter ein Verfahren wegen Nötigung gegen ihn an.
Mahler habe 2002 in den Räumen der Köpenicker NPD eine Schrift verteilte, in der er den Hass auf Juden als "untrügliches Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems" bezeichnet hatte.
Sein Schlusswort als Angeklagter nutzte Mahler, um den Schöffen anzudrohen, dass sie sich für eine Verurteilung nach dem Zusammenbruch der Bundesrepublik verantworten müssten. Der Richter kündigte daraufhin an, ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Mahler wegen Nötigung anzuregen.
Wörtlich sagte Mahler zu den Laienrichtern: "Sie haben noch eine Zukunft, wenn Sie sich richtig entscheiden" und "Retten Sie Ihren Ruf und Ihre Ehre für die Zeit danach". Nach eigenen Angaben ist Mahler überzeugt, dass die Bundesrepublik spätestens 2006 untergehen wird. Mit derselben Begründung hatte er während des Prozesses auch den Staatsanwalt bedroht. Deswegen und wegen Volksverhetzung in seinen Reden vor Gericht ist bereits ein neues Strafverfahren in Gang gesetzt worden.
Der Richter begründete seinen Schuldspruch damit, dass jemand, der die Menschenwürde der jüdischen Bürger in Deutschland gefährde, bestraft werden müsse. Weil eine Bewährungsstrafe ihn nicht von weiteren ähnlichen Straftaten abhalten könne, sei eine Gefängnisstrafe erforderlich. Der Staat müsse durch eine Haft Horst Mahlers aber nicht geschützt werden. "Unsere Rechtsordnung ist so stabil, dass sie viele Horst Mahler aushalten würde, ohne dass sie zusammenbricht", sagte der Richter.
Mahler hatte versucht, den Prozess zu nutzen, seine Ansichten in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. 35 Prozesstage lang las er eine Einlassung vor, die der Richter am Mittwoch als "pseudo-philosophische Rechtfertigung eines dumpfen Antisemitismus" bezeichnete. Der Prozess dauerte deswegen elf Monate.
Anhänger beschimpfen Gericht
Einige Anhänger Mahlers beschimpften das Gericht nach dem Urteil lautstark. Die Polizei ging sofort gegen sie vor. Mahler selbst kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Er kann binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einreichen.
Zwischen 1970 und 1980 war Mahler als RAF-Mitglied wegen der Befreiung des Terroristenanführers Andreas Baader, später wegen Raubes im Gefängnis. Nach seiner Freilassung wandte er sich der rechten Szene zu, 2000 wurde er NPD-Mitglied, später Anwalt im gegen die Partei gerichteten, mittlerweile gescheiterten Verbotsverfahren. Inzwischen hat Mahler mit der NPD gebrochen, die ihm noch "zu sehr am Parlamentarismus ausgerichtet" ist.
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