Parteienfinanzierung Bundestag will NPD finanziell austrocknen

Berlin · Das Bundesverfassungsgericht verweigerte im vergangenen Jahr ein Verbot der NPD. Die Partei sei zwar verfassungswidrig, aber zu unbedeutend für eine solche Maßnahme. Deshalb soll der NPD jetzt der Geldhahn zugedreht werden.

 Teilnehmer einer NPD-Demonstration mit einer Fahne der rechtsextremen Partei (Archiv).

Teilnehmer einer NPD-Demonstration mit einer Fahne der rechtsextremen Partei (Archiv).

Foto: dpa

Nach der Bundesregierung und dem Bundesrat will nun auch der Bundestag die rechtsextreme NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP billigte am Donnerstagabend die große Mehrheit der Abgeordneten. Demnach soll das Parlament beim Bundesverfassungsgericht beantragen, dass die NPD für einen Zeitraum von zunächst sechs Jahren keine staatlichen Gelder mehr erhält. "Für die NPD ist jeder Cent ein Cent zu viel", sagte Unions-Fraktionsvize Stephan Harbarth (CDU). Es müsse alles daran gesetzt werden, dass die NPD so ohnmächtig bleibe wie im Moment.

Gegenstimmen gab es keine. Die AfD und Teile der Linksfraktion enthielten sich jedoch. Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner betonte, die NPD sei "eine zutiefst widerliche Partei". Der vorgelegte Antrag sei allerdings schlecht gemacht, weil darin nicht begründet werde, wo die NPD die freiheitlich-demokratische Grundordnung missachte. Ulla Jelpke von der Linken stellte sich zwar hinter das Vorhaben, räumte jedoch ein, dass es in ihrer Fraktion bürgerrechtliche Bedenken gebe. Bei der geplanten Maßnahme handle es sich schließlich um eine Einschränkung der Demokratie.

Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht einen NPD-Verbotsantrag abgewiesen, weil die Partei zu unbedeutend sei. Gleichzeitig regte das Gericht jedoch an, die Voraussetzungen für den Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung zu reformieren. Daraufhin wurde das Grundgesetz dahingehend geändert, dass verfassungsfeindliche Parteien grundsätzlich von der Finanzierung ausgeschlossen werden können. Nun soll diese Regelung konkret auf die NPD angewandt werden.

Entscheidend für den Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung sind die jeweils letzten Ergebnisse bei den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen. Die NPD ist inzwischen in keinem Landtag mehr vertreten und rutschte bei der Bundestagswahl im vergangenen September auf 0,4 Prozent der Stimmen ab. So erhielt die Partei für das vergangene Jahr nur noch 850.000 Euro vom Staat.

(wer)
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