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Rieger NPD Panorama, AP 2009-1102
  Foto: AP, AP
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Gedenken an Jürgen Rieger: NPD darf doch durch Wunsiedel marschieren

zuletzt aktualisiert: 13.11.2009 - 19:12

München (RPO). Zwei für Samstag geplante Neonazi-Aufmärsche in Wunsiedel und München sind in letzter Minute genehmigt worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hob am Freitag in München Verbote der örtlichen Verwaltungsbehörden auf. In beiden Städten sind Gegendemonstrationen geplant. Die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, kritisierte die Gerichtsentscheidung.

In Wunsiedel wurde ein von Neonazis geplanter Trauermarsch für den kürzlich verstorbenen NPD-Vizechef Jürgen Rieger genehmigt. Der Verwaltungsgerichtshof erlaubte die Veranstaltung mit der Beschränkung, dass jede Form der Erwähnung von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß zu unterlassen sei. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte am Donnerstag ein Verbot der Veranstaltung durch das Landratsamt Wunsiedel noch bestätigt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs ist das vollständige Verbot der Versammlung aber nicht mit den rechtlichen Anforderungen des bayerischen Versammlungsgesetzes vereinbar. Zwar würde eine Heß-Gedenkkundgebung den Verbotstatbestand dieses Gesetzes erfüllen. Eine Gedenkveranstaltung für Heß, der in Wunsiedel begraben liegt, sei jedoch nicht angemeldet worden. Auch habe nicht hinreichend belegt werden können, dass es sich um eine Tarnveranstaltung handle.

Der Befürchtung des Landratsamts, dass sich aus der Veranstaltung für Rieger ein Gedenkmarsch für Heß entwickeln könnte, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs mit den Beschränkungen Rechnung getragen.

Rieger hatte in Wunsiedel viele Jahre lang Neonazi-Aufmärsche zum Gedenken an Hitlers Stellvertreter organisiert. Seit 2005 sind diese Märsche verboten.

Ebenfalls in einem Eilverfahren erlaubte der Verwaltungsgerichtshof einen sogenannten Heldengedenkmarsch am Samstag in München. Die Landeshauptstadt hatte den Aufzug der Freien Nationalisten und jede Form von Ersatzveranstaltungen unter freiem Himmel verboten.

Nach Auffassung des BayVGH verkannte das ausgesprochene Versammlungsverbot sowohl die rechtlichen Anforderungen des bayerischen Versammlungsgesetzes als auch die Bedeutung der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit.

Mit Blick auf die Entscheidung für München sagte Knobloch, sie bedauere, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch in diesem Jahr das ursprüngliche Verbot im letzten Augenblick aufgehoben habe. Sie fügte hinzu: "Es ist mir unbegreiflich, wie in einem Rechtstaat bekennende Rechtsextremisten und polizeibekannte Neonazi-Kader eine Kundgebung unter dem Deckmantel der demokratischen Meinungsfreiheit abhalten können."

Knobloch und Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) riefen alle Bürger der Landeshauptstadt auf, sich an der Protestkundgebung des Münchner Bündnisses gegen Nazi-Aufmärsche am Marienplatz zu beteiligen. Laut einer Polizeisprecherin werden dazu rund 800 Menschen erwartet. Bei dem Neonazi-Aufmarsch wird mit etwa 250 Teilnehmern gerechnet. Wegen der beiden Veranstaltungen werden rund 1300 Polizeibeamte im Einsatz sein.

Auch in Wunsiedel ist eine Gegendemonstration geplant. Landrat Karl Döhler rief alle Bürger auf "sich für unsere Demokratie einzusetzen". Wie viele Neonazis in die oberfränkische Stadt kommen wollten, war laut Polizei zunächst unklar.

Quelle: AP/felt

 
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