kalaydo.de Anzeigen stellen auto immobilien kleinanzeigen tiere ferienwohnungen inserieren
  RP Providing |  RP Shop |  PremiumCard |  RP Reise
         
  Newsletter |  RSS |  Mobil |  Apps
Abo & Service | Anzeigen | ePaper | Schulprojekte  
 
       
 
  Gast
Kommentare ()

Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts: NPD muss 1,27 Millionen Euro Strafe zahlen

zuletzt aktualisiert: 15.05.2009 - 18:26

Berlin (RPO). Die rechtsextremistische NPD muss wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts rund 1,27 Millionen Euro Strafe an den Bundestag zahlen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag.

NPD-Bundesparteichef Udo Voigt, der am Verfahren teilnahm, kündigte an, das Urteil anzufechten. Er hatte vor der Verhandlung noch betont, dass die Partei auch trotz drohender Strafzahlungen nicht vor der Pleite stehe. Der Bundestag hatte der Partei ursprünglich eine Strafe von 2,5 Millionen Euro verhängt.

Die Existenz der NPD werde dadurch nicht gefährdet, hatte Voigt vorher gesagt. Er räumte aber ein, dass die Partei inzwischen wegen Geldmangels die Gehälter ihrer Vorstände gekürzt hat und die Hälfte der Mitarbeiter entlassen wurden. Die Parlamentsverwaltung wirft der rechtsextremistischen Partei Fehler im Rechenschaftsbericht 2007 vor.

Voigt rechnet mit keiner Strafe

Voigt sagte, er gehe davon aus, dass die Partei nicht bestraft werde. "Es lag keine Täuschungsabsicht vor, der Bundestag wurde nicht betrogen." Aus seiner Sicht handele es sich um einen "politisch motivierten Bescheid", der der NPD im Superwahljahr 2009 schaden solle. Inzwischen müsse die Partei nach einem "Nothaushaltsplan" wirtschaften, doch werde kein Insolvenzantrag gestellt.

Der Prozessvertreter der Rechtsextremisten sagte, die Ungereimtheiten im Rechenschaftsbericht seien der "großen Hektik und dem Zeitdruck" geschuldet. In den entscheidenden Wochen vor Fristablauf Ende 2008 habe der regulär zuständige Schatzmeister Erwin Kemna in Untersuchungshaft gesessen; zudem seien notwendige Unterlagen teilweise von der Polizei beschlagnahmt gewesen.

Weiter brachte die Partei zu ihrer Verteidigung vor, dass in der Hektik eine Minute vor Mitternacht offensichtlich ein falscher Bericht eingereicht worden sei. Diese "Loseblattsammlung" sei zudem auch nicht ordnungsgemäß vom beauftragten Wirtschaftsprüfer testiert worden, wie sich nun erwiesen habe. Dieser Einwand wurde jedoch vom Gericht schon vor dem Urteilsspruch als "rechtlich unerheblich" zurückgewiesen.

Strafzahlungen in doppelter Höhe

Bei Fehlern im Rechenschaftsbericht sieht das Parteiengesetz Strafzahlungen in doppelter Höhe des Betrags vor, der falsch ausgewiesen ist. Im Fall der NPD kam der Bundestag auf 2.504.799,10 Euro Strafe. 304.832,49 davon verrechnete die Parlamentsverwaltung zunächst mit einer im Februar 2009 fälligen Abschlagszahlung. Letzteres Vorgehen hat das Verwaltungsgericht in einer ersten Entscheidung aber für unrechtmäßig erklärt.

Nach Ansicht von Beobachtern droht der hoch verschuldeten Partei der finanzielle Ruin, sollte der Bundestag recht bekommen. Allerdings machte das Gericht deutlich, dass mögliche Strafzahlungen wie schon in der Vergangenheit auch in Raten beglichen werden könnten.

Der Prozessvertreter des Bundestages, Christian Kirchberg, sagte, im Rechenschaftsbericht 2007 fänden sich "manifeste Fehler". Alle Parteien müssten ordnungsgemäß Rechnung legen, daher seien die Bescheide zu Recht ergangen.

Die NPD steht seit Jahren unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Nach dessen Erkenntnissen hatte sie 2007 etwa 7.200 Mitglieder. Seit 2006 sitzt sie im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und seit 2004 im sächsischen Landesparlament.

Anfang des Monats hatte die SPD den Streit über ein NPD-Verbot neu entfacht: Die fünf sozialdemokratischen Landesinnenminister legten eine 92-seitige Sammlung von Zitaten aus NPD-Publikationen vor, die die Verfassungsfeindlichkeit belegen soll. Die Dokumentation soll die Forderung nach einem neuen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht untermauern.

NPD-Chef Voigt war Ende April vom Berliner Kammergericht wegen Volksverhetzung und rassistischer Beleidigung des Fußballprofis Patrick Owomoyela zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Quelle: AP

 
weitere Artikel
 
Links zu diesem Artikel
 

 
Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung:

       
Anzeige:

Aktuell bei RP Online
Muslime werfen Gauck Geschichtsfälschung vor

Umstrittene Äußerung zum Islam

Muslime werfen Gauck Geschichtsfälschung vor

Joachim Gauck hat sich von der Einschätzung seines Vorgängers Christian Wulff distanziert, der Islam gehöre zu Deutschland. mehr 

Syrische Deserteure drohen Assad

Bürgerkrieg in Syrien

Syrische Deserteure drohen Assad

Die westlichen Staaten und die syrischen Rebellen drohen dem Assad-Regime mit einer härteren Gangart. mehr 

Videos

Video

Grefrather Eisbahn wird zur Filmkulisse

Die Schlittschuhläufer laufen eine Runde nach der anderen. Auf der Außenbahn des Grefrather Eisstadions ist dieses Mal alles etwas anders . ... mehr 

Kurios: Flugzeuge verhaken sich ineinander

Auf dem Chicagoer Flughafen sind sich zwei sehr ungleiche Flugzeuge ins Gehege gekommen. Eine Boeing 747 wollte sich auf den Weg machen, als ... mehr 

Bundespräsident Gauck in Israel

Umstrittene Äußerung zum Islam

Muslime werfen Gauck Geschichtsfälschung vor

Bundespräsident Joachim Gauck hat sich von der Einschätzung seines Vorgängers Christian Wulff distanziert, der Islam gehöre zu Deutschland. Damit brachte er den Zentralrat der Muslime gegen sich auf. Gauck betreibe Geschichtsfälschung. mehr

 

Machtkampf bei den Linken

Kipping lässt Riexinger abblitzen

 

Letzter DDR-Wirtschaftsminister

Gerhard Pohl tot aufgefunden

 

Minister stellt neues Programm vor

Altmaier grenzt sich von Röttgen ab

 
 

Bundesinnenminister Friedrich im Interview

Deutschland schickt 30 Polizeibeamte zur EM

Top-Services