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Parteienfinanzierung: NPD muss 870.000 Euro zurückzahlen

zuletzt aktualisiert: 20.05.2008 - 16:47

Berlin (RPO). Die rechtsextreme NPD muss knapp 870 000 Euro an die Bundestagsverwaltung zurückzahlen, die sie Ende der 90er Jahre als staatliche Parteifinanzierung erhalten hatte. Mit dem Urteil wies das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag die Klage der Partei gegen die Rückzahlung der staatlichen Zuschüsse zurück.

Der Bescheid der Bundestagsverwaltung vom Februar vergangenen Jahres wurde damit von den Richtern bestätigt. Die Behörde hatte die Rückforderung mit falschen Spendenangaben der NPD in ihren Rechenschaftsberichten für die Jahre 1997 bis 1999 begründet und seit Ende 2006 nicht mehr die vollen Abschlagszahlungen an die NPD ausgezahlt.

Das Verwaltungsgericht urteilte, dass die Entscheidung der Bundestagsverwaltung über die Rückforderung rechtmäßig war, weil die Rechenschaftsberichte der NPD in den Jahren 1997 und 1998 in wesentlicher Hinsicht unrichtig waren. Die Partei habe damit für 1998 und 1999 ihren gesamten Anspruch auf eine staatliche Teilfinanzierung verloren.

Die Parteien erhalten für jede Spende staatliche Zuwendungen. Ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Erfurt gegen den Chef des NPD-Landesverbandes Thüringen hatte ergeben, dass dieser über mehrere Jahre im großen Umfang falsche Spendenbescheinigungen ausgestellt und die Beträge in den Rechenschaftsberichten des jeweils folgenden Jahres verbucht hatte. Der damalige NPD-Chef war im Juni 2006 wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Quelle: afp

 
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