Verbotsverfahren Länderchefs verteidigen NPD-Verbotsantrag

Karlsruhe · Olaf Scholz (SPD) und Stanislaw Tillich (CDU) haben vor dem Bundesverfassungsgericht den NPD-Verbotsanstrag der Länder verteidigt. Es gehe darum, einer Partei den Schutz des Parteienprivilegs zu entziehen, die die Demokratie gefährde.

NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen
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Die Regierungschefs von Hamburg und Sachsen, Olaf Scholz und Stanislaw Tillich, haben den Verbotsantrag des Bundesrats gegen die rechtsextreme NPD verteidigt. Bei einer Veranstaltung im Bundesverfassungsgericht sagte Scholz im Beisein des für das Verfahren zuständigen Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle, der Verbotsantrag sei "nicht aus einer politischen Laune heraus entstanden". Es gehe darum, einer Partei den Schutz des Parteienprivilegs zu entziehen, die die Demokratie gefährde.

Auch Sachsens Ministerpräsident Tillich sagte bei der Podiumsdiskussion am Freitagabend in Karlsruhe: "Ich halte den Antrag nach wie vor für richtig."

Die Länder hatten den NPD-Verbotsantrag 2013 beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Im Mai haben sie auf Veranlassung des Zweiten Senats neuen Beweise dafür vorgelegt, dass die Geheimdienstinformanten in den Reihen der NPD vor Beginn der Materialsammlung gegen die Partei abgeschaltet wurden. "Ich glaube, wir haben sehr gute Arbeit gemacht", sagte Scholz dazu.

Die Podiumsdiskussion zur wehrhaften Verfassung fand im Rahmen der "Karlsruher Verfassungsgespräche" statt. Diese werden alljährlich von der Stadt Karlsruhe und dem Bundesverfassungsgericht veranstaltet und finden traditionell in Räumlichkeiten des Gerichts statt.

(dpa)
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