Bundestag ändert Grundgesetz Der NPD wird das Staatsgeld gestrichen

Berlin · Extremistische Parteien wie die NPD bekommen künftig keine öffentlichen Gelder mehr: Der Bundestag beschloss dafür eine Änderung des Grundgesetzes. "Feinde der Demokratie muss der Staat nicht finanzieren", sagte Bundesjustizminister Maas.

 Teilnehmer einer NPD-Kundgebung in Schwerin (Archiv).

Teilnehmer einer NPD-Kundgebung in Schwerin (Archiv).

Foto: dpa

Für die Grundgesetz-Änderung kam im Bundestag die notwendige Zweidrittel-Mehrheit zustande. Mit Ja votierten 502 Abgeordnete, dagegen 57. Es gab 20 Enthaltungen. In der Neufassung des Artikels 21 der Verfassung heißt es nun, dass Parteien, deren Verhalten darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen sind.

Nach einem zusätzlich beschlossenen Gesetz können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung künftig beim Bundesverfassungsgericht beantragen, eine verfassungswidrige Partei von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Die Neuregelung war auf den Weg gebracht worden, nachdem der Versuch, die NPD zu verbieten, gescheitert war. Für ein Parteienverbot gibt es sehr hohe Hürden in Deutschland.

Konsequenz aus gescheitertem NPD-Verbotsverfahren

"Steuermittel für die NPD sind eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze", erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Viel wichtiger als der Abbau der Finanzierung bleibe es aber, eine klare Haltung gegen rechte Hetze zu zeigen. "Wir alle bleiben gefordert, unsere Demokratie und unsere Grundrechte entschlossen zu verteidigen."

Da die NPD nicht verboten ist, hatte sie bisher Anspruch auf Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Zuvor war zweimal ein NPD-Verbotsverfahren vor dem Verfassungsrecht gescheitert: Erst im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, die NPD nicht zu verbieten — und dabei auch auf die geringe politische Bedeutung der Partei verwiesen. Die Karlsruher Richter deuteten aber an, dass die Partei von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden könnte.

Bislang werden alle Parteien vom Staat auf Grundlage des Parteiengesetzes finanziert, auch die NPD. Die Höhe der Gelder bemisst sich unter anderem am Erfolg bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen und auch an der Höhe der selbst eingeworbenen Spenden. 2016 bekam die NPD 1,1 Millionen Euro aus der Staatskasse.

(wer/dpa/AFP/REU)
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