NPD-Verbotsverfahren Verfassungsgericht will letzte offene Fragen klären

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag im NPD-Verbotsverfahren die mündliche Verhandlung abschließen. Es sollen letzte offene Fragen geklärt werden, die wichtig für eine spätere Entscheidung sein können. Mit dieser ist erst in einigen Monaten zu rechnen.

 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Foto: dpa, pg pil

Mehrere Experten hatten schon am Mittwoch über Programm, Ziele und Vorgehensweise der NPD berichtet. Der Politikwissenschaftler Eckhard Jesse bezeichnete die NPD als einen politischen "Zwerg" ohne große Verankerung und Wirkung in Deutschland. Als gefährlich bewertete dagegen der Totalitarismusforscher Steffen Kailitz die Partei. Er berichtete von einem Aktionsprogramm der NPD, nach dem Millionen von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland herausgeschafft werden sollen. Die Journalistin Andrea Röpke nannte Beispiele für Einschüchterungen, Drohungen und Gewalt aus Reihen der NPD.

Am Mittwoch hatte der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle festgestellt, dass in der Frage der Beschaffung von Beweismaterial kein Verfahrenshindernis vorliegt. Ein erstes Verbotsverfahren war schon daran gescheitert, dass Teile des Beweismaterials von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der NPD stammten. Inzwischen wurden diese Informanten nach Darstellung der Länder abgezogen.

Für das Verbot einer Partei stellt das Grundgesetz hohe Anforderungen. In den 50er Jahren hatte das Gericht beim letzten Parteiverbot eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der demokratischen Ordnung als zentrales Kriterium formuliert. Nun müssen diese Maßstäbe für die heutige Zeit weiterentwickelt werden.

(Az. 2 BvB 1/13)

(felt/dpa)
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