Neuer Verbotsantrag Elf V-Leute des Verfassungsschuztes saßen in der NPD-Spitze
Berlin · Vor dem neuen Verbotsantrag soll der Verfassungsschutz insgesamt elf V-Leute auf Spitzenpositionen in der NPD gehabt haben. Das geht einem Medienbericht zufolge aus einem Schreiben der Prozessbevollmächtigten des Bundesrates an das Bundesverfassungsgericht hervor.
Zum Stichtag 1. Dezember 2011 wurden laut "Spiegel Online" drei der insgesamt elf rechtsextremen Spitzenfunktionäre vom Bundesamt für Verfassungsschutz geführt, zwei vom Bayerischen Landesamt und zwei weitere vom Verfassungsschutz NRW. Die V-Leute waren Führungskräfte aus dem Bundesvorstand und den Landesvorständen der NPD, heißt es weiter. Außerdem hatten Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen jeweils eine V-Person auf einer Spitzenposition in der NPD installiert.
Laut Spiegel wurden im Vorfeld des neuen NPD-Verbotsantrages alle elf V-Leute von den Sicherheitsbehörden aus ihren Position abgezogen. Der letzte V-Mann sei im April 2012 "ausgeschaltet" worden.
Auch die Namen der ehemaligen V-Leute seien dem Bundesrat bekannt, dem Bundesverfassungsgericht allerdings nicht. Da die Personen einer "erheblichen Gefahr" ausgesetzt werden würden, wenn ihre Identität in der Öffentlichkeit bekannt würde, sollen die Namen unter Verschluss bleiben.
Der Zweite Senat des Bundesverfassunggerichtes hatte die Länder im März aufgefordert, bis zum 15. Mai alle noch fehlenden Dokumente zum Beweis für den Abzug von V-Leuten aus der NPD-Spitze vorzulegen. Diese für das aktuelle NPD-Verbotsverfahren erforderlichen Unterlagen seien fristgerecht eingegangen, hieß es aus Karlsruhe.
Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.