Nach Debatte um NSU-Prozess NRW für Videoübertragung von Prozessen

Berlin · Nordrhein-Westfalen und weitere Bundesländer wollen wichtige Gerichtsprozesse einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen.

Zahlen und Fakten zum NSU-Prozess
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Foto: dpa, kne lof sja fdt

"Eine Videoübertragung kann dazu beitragen, dass mehr Menschen einem Prozess folgen können, als der Sitzungssaal Plätze bietet", erklärte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) zu einem entsprechenden Vorstoß des Landes bei der am Mittwoch beginnenden Justizministerkonferenz von Bund und Ländern.

Zuletzt hatte es beim Prozess gegen den rechtsterroristische NSU erhebliche Probleme wegen der begrenzten Zuschauerzahl im Münchner Gerichtssaal gegeben. Den Vorschlag für eine Live-Übertragung in einen Nachbarsaal hatte das Gericht mit Hinweis auf ein entsprechendes Verbot im Gerichtsverfassungsgesetz abgelehnt. Dessen Paragraf 169 ("Verbot von Ton- und Filmaufnahmen") soll auf Antrag Bayerns nun geändert werden, damit mehr Medienvertreter einem Prozess folgen können.

"Bestenfalls halbherzig" nannte Kutschaty die bayerische Vorlage. Der Zugang zur Video-Übertragung solle allerdings nicht allein Medienvertretern vorbehalten bleiben. "Ich plädiere dafür, dass die gesamte Öffentlichkeit der Videoübertragung folgen kann", betonte der SPD-Politiker. Selbst bei den größten Verfahren könnten dann alle Interessierten einem Prozess folgen. Eine Einschränkung machte Kutschaty: Bild und Ton sollten nach wie vor nicht für Fernsehen und Radio zur Verfügung stehen, um die Zeugen nicht zu verunsichern.

(may-)
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