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Zwischenbilanz: Nur wenige Strafen nach G8-Krawallen

zuletzt aktualisiert: 28.12.2007 - 11:31

Rostock (RPO). Die brutalen Krawalle im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel im Juni in Heiligendamm sind juristisch weitgehend aufgearbeitet. Eine erste Zwischenbilanz der Rostocker Staatsanwaltschaft zeigt hohen Ermittlungsaufwand, aber nur wenig abgeurteilte Straftäter. Lediglich rund 50 Beschuldigte wurden bisher rechtskräftig verurteilt.

So wurden 1.474 Ermittlungsverfahren eingeleitet, von denen lediglich 157 zur Anklage kamen, wie Oberstaatsanwalt Peter Lückemann der Nachrichtenagentur AP sagte. Bei den Verfahrenseinstellungen spielten nach Lückemanns Darstellung hauptsächlich Faktoren wie geringe Schuld oder ungenügende Beweise eine Rolle. Es seien aber auch Verfahren gegen Auflagen eingestellt worden.

Schwerpunkt der Ermittlungen waren Straftatbestände wie schwerer Landfriedensbruch, Brandstiftung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Beleidigung oder Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Es ging dabei vor allem um die schweren Krawalle am 2. Juni, als es in der Innenstadt von Rostock eine Straßenschlacht zwischen militanten Globalisierungsgegnern und der Polizei gegeben hatte.

Inzwischen sind laut Lückemann rund 50 Beschuldigte rechtskräftig zumeist zu Geldstrafen verurteilt worden. Drei erhielten Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zwei wurden vom Gericht wegen nicht ausreichend nachweisbarer Schuld freigesprochen. Die höchste rechtskräftige Einzelstrafe liegt bei neun Monaten, während ein Urteil über 14 Monate zunächst noch zur Berufung ausstand.

Polizeibeamte waren in insgesamt 64 Verfahren von Ermittlungen betroffen, vorwiegend wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung. Die meisten Verfahren sind bereits als unbegründet oder nicht nachweisbar erledigt worden. Nur gegen einen Polizeibeamten aus Bayreuth wurde Anklage wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung erhoben.

Umstrittene Rechtsstaatlichkeit

Lückemann betont, dass entgegen der Behauptungen von Gipfelgegnern "die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft eine in jeder Hinsicht gesetzeskonforme Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel belegen".

Für die Kritiker ist indes sowohl das damalige polizeiliche Vorgehen als auch die jetzige juristische Aufarbeitung rechtsstaatlich inakzeptabel. "Das Ausmaß der Bürger- und Grundrechtsverletzungen während des Gipfels war erschreckend", stellte Attac-Sprecher Sven Giegold fest.

Auch die in einem Schnellverfahren gegen einen 21-jährigen Spanier verhängte zehnmonatige Haftstrafe ohne Bewährung wegen eines Steinwurfs auf einen Polizisten zeugt nach Ansicht einer Prozessbeobachtungsgruppe der Gipfelkritiker von dem Bestreben, "kurzen Prozess zu machen und den Gipfelprotest zu kriminalisieren". Das Landgericht Rostock hat kurz vor Weihnachten in einer Berufungsverhandlung dieses Urteil auf eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten revidiert.

Der Frust über Polizei und Justiz machte sich noch einmal Luft, als im November rund 500 Demonstranten in der Rostocker Innenstadt "gegen Überwachungsstaat und Justizwillkür" protestierten. Mit Hinweis auf die Fülle hinfälliger Ermittlungsverfahren kritisierten sie, dass Unschuldige monatelang im Visier der Ermittlungsbehörden standen. Von konstruierten Verfahren war die Rede, "um im Nachhinein eine Legitimation für die während des Gipfels erfolgten Massenfestnahmen zu erhalten".

Die Internationale Liga für Menschenrechte ehrte kürzlich den Anwaltsnotdienst für seinen Einsatz während des G-8-Gipfels mit der Carl-von-Ossietzky-Medaille. Die dort tätig gewordenen Anwälte hätten im Umfeld des Gipfels viele brutale Maßnahmen und Übergriffe der Polizei dokumentiert sowie dafür gesorgt, dass Inhaftierten Rechtsbeistand gewährt worden sei, hieße es zur Begründung.

Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Uta-Maria Kuder (CDU), lobte ihrerseits Staatsanwälte und Justizbedienstete für ihren G-8-Einsatz. Die Rechtmäßigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen sei in Tag- und Nachtschichten überprüft worden: "Ich bin davon überzeugt, dass das schnelle Durchgreifen der Justiz gegen Randalierer wesentlich dazu beitrug, dass sich die Gewalteskalation während des Gipfels nicht wiederholte."

Quelle: ap

 
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