Nach Luftangriff von Kundus: Oberst Klein bleibt Disziplinarverfahren offenbar erspart
zuletzt aktualisiert: 05.05.2010 - 11:36Halle (RPO). Gegen den für den Luftangriff von Kundus verantwortlichen Oberst Georg Klein wird einem Zeitungsbericht zufolge voraussichtlich kein Disziplinarverfahren der Bundeswehr eingeleitet.
Ein internes Verfahren stehe "nicht auf der Agenda", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Christian Schmidt (CSU), der "Mitteldeutschen Zeitung". Auch der Sprecher der 13. Panzergrenadier-Division sagte der Zeitung, er rechne nicht mit einem Verfahren. Klein, der im September den Angriff auf zwei von Taliban-Kämpfern entführte Tanklaster angeordnet hatte, ist in Leipzig stationiert.
Ein Mitglied des Verteidigungsausschusses des Bundestages kritisierte im Gespräch mit der Zeitung, offenbar würden in der Bundeswehr Wege gesucht, "um kein Verfahren einleiten zu müssen". Der Grünen-Verteidigungsexperte Tom Koenigs, sagte der "Mitteldeutschen Zeitung", ein Disziplinarverfahren gegen Klein sei "das Mindeste".
Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen Klein am 19. April mit der Begründung eingestellt, die Soldaten könnten wegen der Tötung von Zivilisten nicht strafrechtlich verfolgt werden, solange dies im Rahmen "völkerrechtlich zulässiger Kampfhandlungen" geschehe.
Derzeit beschäftigt sich der zum Untersuchungsausschuss konstituierte Verteidigungsausschuss mit der Kundus-Affäre. Bei dem Angriff waren bis zu 142 Menschen getötet worden, darunter zahlreiche Zivilisten.
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