Udsching übt scharfe Kritik an Lohndumping: Oberster Sozialrichter für Mindestlohn
zuletzt aktualisiert: 27.12.2009 - 10:53Berlin (RPO). Deutschlands oberster Bundessozialrichter, Peter Udsching, hat Lohndumping scharf kritisiert und sich für Mindestlöhne ausgesprochen. Wie hoch der Mindestlohn sein müsse, sei jedoch "nicht so leicht zu beantworten". Einem Single genügten 680 bis 700 Euro. Komme der Bedarf eines Lebenspartners oder von Kindern dazu, wären sieben Euro pro Stunde "bei weitem zu wenig".
Dass Arbeitgeber Gehälter "bewusst niedrig ansetzen" und damit von den ergänzenden Hartz-IV-Leistungen profitieren, seien Auswüchse, denen man "mit einem allgemeinen Mindestlohn begegnen" könne, sagte Udsching einem Vorabbericht der Verbraucherzeitschrift "Guter Rat" zufolge.
ALG II-Kürzung inakzeptabel
Forderungen nach einer generellen Kürzung des Regelsatzes für das Arbeitslosengeld II von 359 Euro monatlich erteilt Udsching eine Absage. Gleichzeitig betonte er jedoch, dass auch er eine von verschiedenen Seiten geforderte Erhöhung des Arbeitslosengeldes II nicht für realistisch halte.
Entsprechenden Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gab der Bundessozialrichter keine Chance: Dass Hartz-IV-Empfängern etwas weniger Geld für Freizeit, Unterhaltung und Kultur zugestanden werde als dem unteren Einkommensfünftel, sei nachvollziehbar. "In elementaren Bereichen wie bei den Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke werden ja auch gar keine Abzüge gemacht", sagte Udsching.
Deutschlands oberster Hartz-IV-Richter hält die im Arbeitslosengeld II für Ernährung vorgesehene Summe von 130 Euro für ausreichend. "Wer kochen kann, sollte mit diesen 130 Euro auskommen." Wer das nicht gelernt habe, könne sich Nahrungsmittel bei den sogenannten Tafeln beschaffen, die Lebensmittel an Bedürftige verteilen.
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